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Tobias Kläner berichtet über eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, eine Lex Google StreetView:

http://www.telemedicus.info/article/1731-Der-Hamburger-Entwurf-zum-Street-View-Gesetz-im-Detail.html

Wir haben uns hier wiederholt mit der beispiellosen Hysterie im Zusammenhang mit diesem nützlichen und verdienstvollen Google-Dienst beschäftigt:

http://archiv.twoday.net/search?q=streetview

Gleichwohl ist der Hamburger Ansatz entgegen aller Kritik begrüßenswert und ein Schritt in die richtige Richtung.

Er ist überhaupt nicht begrüßenswert, da er die völlig überzogene Gleichsetzung von Hausaußenansicht mit personenbezogenen Daten zugrundelegt. Hausansichten sind aber keine personenbezogenen Daten. Das berechtigte Interesse der Allgemeinheit, die öffentlich zugängliche Welt in Abbildungen zu dokumentieren, muss für die Hamburger Bilderstürmer hinter die Interessen einzelner Eigentümer und sogar Mieter zurückstehen. Weil ich irgendwo in einem Hochhaus wohne, ist eine Landmarke von Google wegzulassen und die Wirklichkeit zu zensieren? Das kann man nicht als Grundrechtsausübung verstehen, sondern nur noch als Ausdruck eines hysterischen und unreklektierten Privatheits-Wahns.

Tobias Kläner hat wirklich nichts verstanden.

Update: Siehe auch die Stellungnahme des DJV: Rechte der Fotografen wahren http://www.djv.de/SingleNews.20+M5cdb296b85a.0.html

Update: FAZ ist gegen die Gegen-Aktion von Jens Best http://tinyurl.com/398cpym

Siehe auch http://mspr0.de/?p=1275
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1176770/
 

twoday.net AGB

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