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http://yuccatree.de/2010/05/ard-und-zdf-mussen-aus-dem-netz-loschen-wofur-wir-mal-bezahlt-haben/

Zitat:

Die BBC hat schon vor Jahren damit angefangen, ihre Archive nach und nach zu öffnen und für das Web aufzubereiten. Genau diesen Weg müssten ARD und ZDF eigentlich auch gehen. Sie häufen Berge von wertvoller Information an, die wir alle bezahlt haben und folglich auch uns gehören. Wer irgendwie „in dieses Internet senden“ will, um die Inhalte dann gleich wieder zu löschen, hat das Internet nicht verstanden. Man muss sich das mal klar machen: Wir werden in Zukunft alle für – ob wir wollen oder nicht und unabhängig vom Empfangsgerät – gezwungenermaßen bezahlen für etwas, das man dann gleich wieder unserer Nutzung entzieht.
Scheller.V meinte am 2010/05/26 16:53:
ARD und ZDF halten sich nur an die Gesetze!
Der von allen Ministerpräsidenten ausgehandelte sowie von allen Länderparlamenten abgesegnte und am 1. Juni 2009 in Kraft getretene 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (ja, so heißt dieses Monstrum) zwingt ARD und ZDF viele ihrer Internetangebote zu löschen (siehe v.a. § 11). Diese neue Regelungen zum Internetangebot von ARD und ZDF haben die Lobbyisten des privaten Rundfunks und der Print-Verlage bei den Länder-Ministerpräsidenten durchgesetzt (v.a. die CDU-MP waren dafür). Und es gab keinen Aufstand der Wissenschaft oder irgendwelcher Interessengruppen dagegen !!!
Wer also mit diesem Fakt nicht einverstanden ist, sollte nicht den "Boten schlagen", der die Nachricht überbringt, sondern sich an den "Verursacher" wenden. Also auf zum nächsten Landtagsabgeordneten und dem die "Ohren vollgeheult" !!!
Wenn es nach ARD und dem ZDF gegangen wäre, würden die Internetinhalte auch heute noch im Netz stehen, aber beide müssen sich nunmal an die geltenden Gesetze halten (ob sie ihnen nun gefallen oder nicht). 
KlausGraf antwortete am 2010/05/26 17:08:
Lesen bildet
Gesetze kann man so oder so auslegen, die Rundfunkräte sind jedensfalls verärgert:

http://www.zeit.de/newsticker/2010/5/21/iptc-bdt-20100521-279-24915516xml

Und dass ARD und ZDF nicht aus eigenem Antrieb handeln, signalisiert bereits hinreichend das "müssen" in meiner Überschrift.

Über Creative-Commons-Lizenzen sagt der Staatsvertrag nichts. Hätten ARD und ZDF die lizenzierbaren eigenen Inhalte rechtzeitig unter CC gestellt, hätten Nachnutzer sie übernehmen und daher fürs Internet retten können. Seit Jahren sind freie Lizenzen für die Öffentlichrechtlichen ein (wenn auch marginales) Thema. Aber diese, die ja auch ihre Archive gegen Benutzer verrammeln, löschen eben lieber als dass sie Nachnutzern etwas gönnen. 
Scheller.V antwortete am 2010/05/27 16:51:
Es geht nicht um Rechte, sondern um VERBOTE
Und diese stehen nun einmal im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und diese MÜSSEN von ARD und ZDF umgesetzt werden.

Es geht nicht um Rechte, daher hilft dann diesmal auch keine CC-Lizenz.

"Verbote" sind nun einmal klare Aussagen! Punkt und aus. 
KlausGraf antwortete am 2010/05/27 17:15:
Wen wollen Sie hier eigentlich für dumm verkaufen?
Hier kann die Norm nachgelesen werden:

http://www.rlp.de/fileadmin/staatskanzlei/rlp.de/downloads/medien/12_rundfunkaenderungsstaatsvertrag.pdf

Ich stelle fest:

(1) Rundfunkanstalten können gewisse Inhalte sehr wohl dauerhaft anbieten.

(2) Aus dem Vertrag ergibt sich nicht, dass die Rundfunkanstalten daran gehindert sind, Inhalte unter freien Lizenzen zur Verfügung zu stellen (vorausgesetzt sie haben die Rechte)

(3) Stehen Inhalte zeitlich befristet unter freier Lizenz zur Verfügung, können diejenigen, die daran interessiert sind, diese auf anderen Internetseiten lizenzkonform spiegeln (falls NC vorliegt also nicht auf kommerziellen Seiten) und somit den längerfristigen oder dauerhaften Zugang für die Öffentlichkeit sicherstellen. 
Scheller.V antwortete am 2010/05/28 11:00:
Warum immer gleich persönlich werden?
Es geht nicht um "dumm verkaufen", sondern ich stelle nur die aktuelle Situation dar.

Wenn der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine andere Möglichkeit ergeben hätte als die Inhalte aus dem Web zu nehmen, dann hätte die versammelte Juristenschar von ARD und ZDF (und dort arbeiten nicht wenige Juristen) diese schon entdeckt und genutzt.

Und die Juristen der privaten RF-Betreiber bzw. Verlage hätten dieses "Schlupfloch" schon per Lobbayarbeit geschlossen :-)

Der Kampf für Web-Inhalte unter CC-Lizenz ist lobenswert, aber CC ist eben nicht immer möglich (auch wenn Herr Graf dies anders sieht). 
STS (Gast) antwortete am 2010/05/28 14:12:
Nebelkerzen
Herr Scheller: "Wenn der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine andere Möglichkeit ergeben hätte als die Inhalte aus dem Web zu nehmen, dann hätte die versammelte Juristenschar von ARD und ZDF (und dort arbeiten nicht wenige Juristen) diese schon entdeckt und genutzt. "

Genau diesen Schluss wage ich zu bezweifeln. Es ist der Weg des geringsten Widerstands einfach zu unterstellen, dass die Juristen schon einen Weg für CC-Lizenzen gefunden hätten, wenn er vorhanden wäre. Man könnte auch sagen: wenn sie (die Juristen) gewollt hätten! Prinzipiell sind CC-Lizenzen wie Herr Dr. Graf beschrieb möglich, bleibt nur die ungeklärte Frage, warum die Juristen dies nicht getan haben, wenn es möglich ist! Der Weg scheint also vorhanden zu sein, die Ursache, diesen nicht zu beschreiten kann also nicht mehr mit dem Existieren des Wegs selbst gefunden werden...

Der Staatsvertrag enthält keine Aussagen zu Über Creative-Commons-Lizenzen - was nichts explizit verboten ist, ist insofern erlaubt, nämlich bestand für ARD und ZDF die Möglichkeit die betreffenden Inhalte unter CC zu stellen.

Herr Scheller, Sie schrieben "...aber beide müssen sich nunmal an die geltenden Gesetze halten (ob sie ihnen nun gefallen oder nicht)"
Welche Gesetze meinen Sie. Der Vertrag ist kein Gesetz, sondern auf Grundlage von Gesetzen erlassen. Wenn es also Gesetze oder sonstige Rechtsgrundlagen gibt, nach denen wie Sie den ANschein geben die Nutzung von CC-Lizenzen durch ARD und ZDF für die betreffenden Inhalte nicht möglich ist, so bitte ich im Sinne der Leser von Archivalia um deren Angabe einschl. Fundstellen zum Nachlesen. 
STS (Gast) antwortete am 2010/05/28 14:14:
Korrektur
Verträge werden natürlich nicht erlassen, sondern geschlossen. 
 

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