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Ein Spielfilm verschwindet im Giftschrank, weil er – vermeintlich oder tatsächlich – gegen Gesetze verstößt. Eine Dokumentation wird erst gar nicht gedreht, weil das Justiziariat sagt, man könne die zu erwartenden Klagen nicht durchstehen. Zugleich: Filme, die nach geltendem Recht verboten sind, können weltweit angeschaut werden – drei Aspekte des selben Themas. Das Symposium „Verbotene Filme“ am 9. und 10. September 2010 wird sich damit auseinandersetzen, welche rechtlichen Beschränkungen von Filmen es gibt und wie sie sich auf die Produktion, Distribution und Rezeption auswirken. Denn diese wirken sich auch auf den Umgang mit den entsprechenden Filmen in Archiven, Mediatheken und Kultureinrichtungen aus.

Ausgehend von diesen drei Aspekten soll das Symposium nach einer Einführung in drei Themenblöcke gegliedert werden. Während es zunächst um Filme geht, die nicht (mehr) gezeigt werden, werden dann solche Filme behandelt werden, die aufgrund rechtlicher Vorgaben gar nicht entstehen. Zum Schluss soll es um Filme gehen, die es angesichts rechtlicher Vorgaben eigentlich gar nicht geben dürfte.

Das Symposium will dem weitgehend juristisch unbedarften Publikum (Filmwissenschaftlern, Museums- und Archivmitarbeitern, Kinobetreibern, Filmemachern) zunächst juristische Grundbegriffe vermitteln. Dazu gehören das verfassungsrechtliche „Zensurverbot“, die rechtlichen Regelungen zu sexueller Darstellung, Pornographie, Gewaltverherrlichung und Volksverhetzung, aber auch das Urheberrecht und das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Die Betrachtung der Rechtslage in Deutschland soll ergänzt werden durch den Blick auf rechtliche Restriktionen im Ausland.

Sodann soll es um Filme gehen, deren Vorführung vollständig verboten ist, die nur unter Auflagen gezeigt werden oder bei denen der Zugang (aus rechtlichen Gründen) erschwert ist. Dabei soll auch erläutert werden, wie die Angst vor juristischen Auseinandersetzungen dazu führt, dass bestimmte Filme nicht (öffentlich) gezeigt werden – auch wenn sie letztlich gar nicht verboten sind. Es wird um den Einfluss von Juristen gehen, die – insbesondere bei Fernsehsendern – letztlich verantworten müssen, ob rechtliche Risiken bei der Ausstrahlung von Filmen getragen werden oder nicht. Weiter wird es um die so genannten „verwaisten Werke“ gehen, also um Filme, deren Rechteinhaber unbekannt sind und deren Nutzung in Deutschland nach § 106 UrhG strafbar ist. Auch die Regelung der Altersfreigabe in Deutschland soll beleuchtet und mit der Situation in anderen europäischen Staaten verglichen werden.

Daran anschließend sollen Filmprojekte untersucht werden, die aus rechtlichen Gründen gescheitert sind oder die nur sehr eingeschränkt umgesetzt werden können. Auch soll die Rolle von Juristen bereits bei der Filmproduktion beleuchtet werden. Auch bei der Produktion hat die Furcht vor (möglichen) rechtlichen Komplikation Auswirkungen, selbst wenn gar kein Rechtsverstoß vorliegt. Außerdem soll thematisiert werden, welche Unterschiede es bei der Produktion von Kino- und Fernsehfilmen gibt.

Zum Schluss des Symposiums soll es um Filme gehen, die es eigentlich gar nicht geben dürfte. Durch bezahlbare Computer und digitale Kameras ist es für jedermann einfacher denn je, Filme zu machen. Dabei muss man nicht einmal selbst Bilder drehen, sondern kann im wachsenden Bestand der Filmgeschichte Materialien zusammensuchen, die man neu zusammensetzt und über das Internet anderen zeigt. Nach geltendem Urheberrecht ist dies fast immer verboten, ohne die Rechte zu klären und Lizenzen zu erwerben. Nicht nur Dokumentarfilmer arbeiten heute mit vorgefundenem Material und haben bei der Rechteklärung Probleme, die dazu führen können, dass ihre Filme nur sehr eingeschränkt gezeigt werden dürfen. Es blüht eine vitale Subkultur, die im Internet ihre Filme, Mashups und Collagen miteinander teilt. Auch die dort entstehenden rechtlich unzulässigen Filme erhalten auf Festivals Preise und werden von Kritikern gelobt. So entsteht eine große Diskrepanz zwischen künstlerischer Anerkennung und rechtlicher Ächtung von Mashup-Kultur. Wie gehen die Macher von Remixen damit um und wie reagierten die „Geremixten“?

Ziel des Symposiums ist, den Betroffenen – Ausstellungskuratoren wie Kinobetreibern, Filmemachern wie Archivaren, Produzenten wie Filmwissenschaftlern – die rechtlichen Rahmenbedingungen zu vermitteln, innerhalb derer sie ihren Aufgabe nachkommen können. Wichtig ist dabei der Austausch darüber, wie mit diesen Fragen umgegangen wird und wie das unterschiedliche Verständnis der verschiedenen Gruppen hierüber ist. Es leistet damit einen Beitrag zum Diskurs über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Archivierung und Museumsarbeit im Kinematheksverbund und knüpft an die erfolgreichen Veranstaltungen der letzten Jahre an. Beabsichtigt ist, neben dem Kinematheksverbund und dem Netzwerk Mediatheken auch mit dem Institut für Museumsforschung und dem Arsenal – Institut für Film und Videokunst zusammenzuarbeiten. Im Kino Arsenal sollen – begleitend zum Programm – Filme gezeigt werden. Als weitere Veranstaltung über die Restriktionen von Filmen ergänzt das Symposium das Kolloquium der Deutschen Kinemathek über das „Gefährliche Kino“ im Juni 2010, bei dem es um (politische) Zensur und die Rolle der Kinos geht. Fragt das Kolloquium, was verboten wurde und welche (ästhetischen) Auswirkungen dies hatte, so fragt das Symposium, warum – also aufgrund welcher rechtlichen Bestimmungen – Filme verboten werden .

Über das Publikum der Kinemathek und der klassischen Kulturinstitutionen hinaus sollen auch Vertreter der Netz-Community und junge Nutzer angesprochen werden. Dem dient die Zusammenarbeit mit iRights.info, welches die Auseinandersetzung mit „Filmen, die es gar nicht geben dürfte“ und der „Mashup-Kultur“ autonom verantworten wird – wenn auch in enger Absprache mit der Deutschen Kinemathek und eingepasst in die Gesamtkonzeption. Dieser Themenbereich ist deshalb auch in der Kalkulation nicht enthalten.

Das Projekt iRights.info ist die wichtigste deutschsprachige Informationsplattform zu allen Fragen des Urheberrechts im Internet. iRights.info bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern, Profis und Semiprofis in verständlicher Sprache wichtige Hilfestellungen in der hochkomplexen Materie des Urheberrechts – in Technik, Kultur und Gesellschaft.


Link zum Programm
 

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