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diese Frage stellte Hanns Georg Rodek in der Welt: "Sie sind judenfeindlich, verherrlichen das Hitler-Regime: Viele Filme aus der NS-Zeit dürfen nicht gezeigt werden. Das Interesse für "Vorbehaltsfilme" ist groß. .... Unmittelbar nach der deutschen Kapitulation 1945 beschlagnahmten die Alliierten sämtliche Kopien sämtlicher seit 1933 produzierten deutscher Spielfilme, 1240 an der Zahl. Nach einer oberflächlichen Sichtung, in der es viel mehr um sichtbare Symbole als um psychologische Wirkung ging, wurden sie entweder ohne Auflagen wieder freigegeben (Kategorie A) oder mit Schnitten (B) oder gar nicht (C).

In die Kategorie C fielen 219 Filme, welche nach alliierter Meinung die NS-Ideologie, den Militarismus oder die Wehrmacht verherrlichten, Geschichte verfälschten, religiöse Gefühle verletzten, deutsche Rachegedanken förderten oder die Alliierten verachteten. Dort landeten auch einige vor 1933 gedrehten Filme, manchmal nur wegen verdächtiger Titel („Im Geheimdienst“, „Die letzte Kompanie“) oder Männern in schneidigen Uniformen, darunter einer der schönsten deutschen Filme überhaupt, die Schnitzler-Verfilmung „Liebelei“ durch den späteren Emigranten Max Ophüls.

Diese Liste schrumpfte im Lauf der Jahrzehnte erheblich. ..... Wir sollten die Liste mit dem Selbstbewusstsein einer gewachsenen Demokratie durchkämmen und prüfen, wie viel Gift wirklich noch in ihr steckt. "

Wikipedia-Artikel Vorbehaltsfilm
 

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