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Muss man vollständig dokumentieren:

Der Berlin Story Verlag ist immer innovativ. Wir haben seit der Gründung vor zehn Jahren eine gute Homepage. Wir bloggen hier, sind auf Facebook unterwegs (bei Twitter fehlt uns schlichtweg die Zielgruppe), sehen uns Vertriebsmodelle in den USA, die Kulturwertmarke des Chaos Computer Clubs und den Kulturflatrate der Piratenpartei an. Und wenn wir die passenden Informationen nicht finden, versuchen wir sie selber zu evaluieren.
Wir hatten die schöne Idee, eines unserer eBooks kostenlos anzubieten. Jeder Leser konnte aber im eigenen Ermessen etwas dafür bezahlen oder uns etwas anderes als Gegenleistung bieten – oder eben nichts. Dieses Modell wurde soeben anwaltlich untersagt. Wir dürfen es jetzt und auch in Zukunft nicht weiter anbieten. Sorry, liebe Leser! In wenigen Tagen gab es fast 200 Downloads, was für einen kleinen Verlag eine beträchtliche Menge ist! Wir bekamen viel positives Feedback in den Kommentaren und auf Facebook. Leider meldete sich niemand bei uns, den diese Idee störte. Kein Anruf, kein Fax, keine eMail, kein Brief, kein Kommentar, kein Post, kein Tweet – nichts. Wieso man direkt den Anwalt bewegen muss ohne sich einfach mal zu melden – und das unter Branchenkollegen – werde ich nie verstehen.
Dass man das Produkt “Buch” weiterdenken muss, ist keine Frage und ein Blick über den Tellerrand der Buchbranche zeigt einem, dass Flatrate-Modelle für Kulturgüter irgendwann die Lösung sein werden. Aber die Großen der Branche harren auf veralteten Geschäftsmodellen aus und verteidigen diese. Die Abmahnung enttäuscht mich sehr. Obwohl man die Idee lobt, wird ein weiteres Vorgehen untersagt. Wir werden versuchen, uns weiterhin auf der Welle der Zeit zu reiten und unsere Ideen zu verwirklichen. Aber wie heißt es so schön: “In Deutschland gibt es keine Revolution, weil das Betreten des Rasens verboten ist!”
Gruß, Enno Lenze
Inhaber des Berlin Story Verlags
Hier der Text des Schreibens:
Sehr geehrte Damen und Herren.
wir schreiben lhnen als Preisbindungstreuhänder zahlreicher Verlage gemäß 9 Absatz 2 Nr. 3 BuchPrG. Zu unseren Aufgaben gehört die Überwachung der Einhaltung der Preisbindung und die Verfolgung von Preisbindungsverstößen.
Von Lesern Ihrer lntemet-Werbung werden wir darauf aufmerksam gemacht, dass Sie den Titel “Der Letzte macht das Licht aus” als E-Book auf den Markt gebracht haben, aber keinen Preis festgesetzt haben, sondern es den Leser überlassen, den diesen angemessen erscheinenden Preis zu bestimmen, weil es, wie Sie schreiben‚ keine Information zur Bestimmung von Preisen für E-Books bisher gebe. Wir finden den Gedanken, den Marktpreis eines Buches durch Leserinfonnationen zu erfahren, recht originell. sehen darin allerdings einen klaren Widerspruch gegen das Buchpreisbindungsgesetz. Denn dort ist eindeutig in §5 geregelt, dass es der Verleger ist, der den Preis bestimmen und dann veröffentlichen muss, es aber nicht Dritten, etwa Händlern oder auch Lesern, überlassen kann, den ihnen angemessenen Preis zu bestimmen, und das gilt nicht nur Printprodukle, sondern auch für E-Books, die nach der gesetzlichen Regelung als Buchsubstitut ebenfalls preisgebunden sind. Sie mögen das bedauern, aber die Buchpreisbindung hat der Gesetzgeber nun einmal dem Buchhandel als Paket angeboten: Mit den bekannten Vorteilen, andererseits aber auch mit gleichseitiger Beschränkung sonst zur Verfügung stehender unternehmerischer Möglichkeiten.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bestätigen würden, dass Sie nach diesem rechtlichen Hinweis das Experiment nicht fortsetzen und Weiterungen vermieden werden.
Mit freundlichen Grüßen
(Rechtsanwalt)
Wer hat mitgezählt, wie viele Nebensätze es gibt? Davon ab bin ich gar nicht der Meinung, dass es keine Bestimmung gibt. Wir haben ja auch einen Preis von 0€ festgelegt, alles andere ist freiwillig. Wie dem auch sei, für ein kostenloses eBook würde die rechtliche Auseinandersetzung dann doch zu teuer werden.
Update: Der Autor zur Situation
Der Autor, Klaus Behling, meldete sich inzwischen bei mir mit einigen Zeilen. Er erlaubte mir auch, sein Schreiben zu veröffentlichen. Ich finde es fast ironisch, dass der Mensch um dessen Interessenschutz es ja eigentlich geht, selbst kein Verständnis für dieses Vorgehen hat.
Potsdam, 15.02.2012
Sehr geehrter Herr Lenze,
ich hätte es nicht möglich gehalten, in meinem Leben noch einmal zu den Autoren zu gehören, deren Bücher verboten werden. Nun ist es geschehen. Eigentlich könnte ich es mir als Ehre anrechnen, denn die Liste jener‚ denen ähnliches widerfuhrj, ist ja durchaus ehrenwert. Und außerdem wird ja Wohl heutzutage — im „Zeitalter“ der Elektronik — auch nicht mehr verbrannt.
Damit sind wir beim Knackpunkt, diesen offenbar so gefährlichen bites und bytes: Ich war Ihnen sehr dankbar, dass Sie mein bei Berlin Story erschienenes Buch „Der Letzte macht das Licht aus“ zu einem Preis zur Verfügung gestellt haben, den der Leser selbst bestimmen sollte. Der Grund dafür liegt nicht darin, dass ich so unheimlich gern auf mein Honorar verzichte, sondern in dem Bemühen jedes Autoren, möglichst Viele Leser zu finden.
Im konkreten Fall erzählt mein Buch Geschichten von Fluchten über die glücklicherweise nicht mehr vorhandene innerdeutsche Grenze. Seit es sie nicht mehr gibt, ist nun fast die nächste Generation herangewachsen — sie hat ein Recht darauf, auch über diesen Teil unserer Geschichte informiert zu werden. Das ist nicht immer leicht, denn Bücher sind teuer, ich meine sogar, zu teuer. Sie sind nämlich keine bloße Ware, sondern ein Kulturgut. Aber Gott-sei-Dank gibt es inzwischen ja nicht mehr nur den vor fast 600 Jahren erfundenen Buchdruck, sondern auch die Elektronik und eben auch jene, die ihre Aufgabe im Verhindem und Bremsen sehen. Sicher ließe sich auch ein juristischer Kniff finden, die Erfindung des Rades heute noch in Zweifel zu stellen.
Ich bitte Sie herzlich, den Damen und Herren der mir unbekannten Anwaltskanzlei ein Exemplar meines Buches „Der Letzte macht das Licht aus“ zuzustellen, natürlich kostenfrei und in gedruckter Form.
Mit freundlichem Gruß
Klaus Behling
Update: Das Feedback
Es gäbe noch die Möglichkeit, Mängelexemplare oder gebrauchte eBooks anders anzupreisen, aber das lasse ich lieber erst prüfen.
Vielen Dank für das ganze Feedback. Auf Twitter ist ein retweet Sturm ausgebrochen, hier hagelt es Kommentare. Zwei Anwälte haben bereits Hilfe angeboten und es gab das Angebot, das Buch in Uruguay ohne Buchpreisbindung anzubieten.


http://www.berlinstory-verlag.de/blog/abmahnung-stoppt-unser-fair-pay-ebook/288
 

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