An wissenschaftlichen Beiträgen, die im Rahmen einer überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind und in Periodika erscheinen, hat der Urheber auch bei Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts das Recht, den Beitrag nach Ablauf von grundsätzlich sechs Monaten seit Erstveröffentlichung öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zur Verfolgung nicht-kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist, fordert Gerd Hansen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/59496
Siehe dazu auch:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg27508.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/59496
Siehe dazu auch:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg27508.html
KlausGraf - am Freitag, 13. Mai 2005, 02:24 - Rubrik: Open Access