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Jens Ferner hält sie für grundsätzlich zulässig:

http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/it-recht/persoenlichkeitsrecht/dashcams-rechtlich-grundsaetzlich-zulaessig/11818/

Die Kanzlei Lachenmaann und die Datenschutzbeauftragten aber nicht:

http://kanzlei-lachenmann.de/videokameras-autos-sog-dashcams-sind-rechtswidrig/

http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=6416

Dreimal darf geraten werden, welcher Position ich selbst zuneige.
Ulysses (Gast) meinte am 2014/03/21 11:45:
1. Versuch
Sie sind auf der Seite von Herrn Ferner? Da der richtig subsumiert und nicht nur Voodoo-Jura macht? ;-) 
 

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