Jens Ferner hält sie für grundsätzlich zulässig:
http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/it-recht/persoenlichkeitsrecht/dashcams-rechtlich-grundsaetzlich-zulaessig/11818/
Die Kanzlei Lachenmaann und die Datenschutzbeauftragten aber nicht:
http://kanzlei-lachenmann.de/videokameras-autos-sog-dashcams-sind-rechtswidrig/
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=6416
Dreimal darf geraten werden, welcher Position ich selbst zuneige.
http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/it-recht/persoenlichkeitsrecht/dashcams-rechtlich-grundsaetzlich-zulaessig/11818/
Die Kanzlei Lachenmaann und die Datenschutzbeauftragten aber nicht:
http://kanzlei-lachenmann.de/videokameras-autos-sog-dashcams-sind-rechtswidrig/
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=6416
Dreimal darf geraten werden, welcher Position ich selbst zuneige.
KlausGraf - am Donnerstag, 20. März 2014, 22:22 - Rubrik: Archivrecht
Ulysses (Gast) meinte am 2014/03/21 11:45:
1. Versuch
Sie sind auf der Seite von Herrn Ferner? Da der richtig subsumiert und nicht nur Voodoo-Jura macht? ;-)