Der Schweizer RA Steiger erörtert diese Frage:
http://www.steigerlegal.ch/2014/03/31/duerfen-tweets-in-zeitungen-abgedruckt-werden/
Für Online-Nutzungen gilt, dass bei Nutzung der Einbettungsfunktion die Zustimmung des Urhebers vorliegt analog zu
http://archiv.twoday.net/stories/714907881/
http://www.steigerlegal.ch/2014/03/31/duerfen-tweets-in-zeitungen-abgedruckt-werden/
Für Online-Nutzungen gilt, dass bei Nutzung der Einbettungsfunktion die Zustimmung des Urhebers vorliegt analog zu
http://archiv.twoday.net/stories/714907881/
KlausGraf - am Montag, 31. März 2014, 14:08 - Rubrik: Archivrecht