Eine berufsgerichtliche Entscheidung, mit der besonders schwerwiegende berufsrechtliche Verfehlungen sanktioniert werden, darf auf entsprechender gesetzlicher Grundlage kraft richterlicher Anordnung auch nichtanonymisiert im Ärzteblatt veröffentlicht werden.
http://www.dr-bahr.com/news/urteile-duerfen-unter-gewissen-umstaenden-auch-nicht-anonymisiert-veroeffentlicht-werden.html
http://www.dr-bahr.com/news/urteile-duerfen-unter-gewissen-umstaenden-auch-nicht-anonymisiert-veroeffentlicht-werden.html
KlausGraf - am Mittwoch, 2. April 2014, 19:38 - Rubrik: Archivrecht