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Eine berufsgerichtliche Entscheidung, mit der besonders schwerwiegende berufsrechtliche Verfehlungen sanktioniert werden, darf auf entsprechender gesetzlicher Grundlage kraft richterlicher Anordnung auch nichtanonymisiert im Ärzteblatt veröffentlicht werden.

http://www.dr-bahr.com/news/urteile-duerfen-unter-gewissen-umstaenden-auch-nicht-anonymisiert-veroeffentlicht-werden.html
 

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