Unter dem Betreff: "Vermarktung" von Diplomarbeiten wird in INETBIB über Abschlussarbeiten (Diplomarbeiten, Magisterarbeiten usw.) diskutiert:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/date1.html
Siehe insbesondere
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg28279.html
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Siehe insbesondere
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg28279.html
KlausGraf - am Freitag, 2. September 2005, 14:46 - Rubrik: Universitaetsarchive
steffens80 (Gast) meinte am 2005/09/06 11:00:
Ort der Vermarktung von Diplomarbeiten
Eine Idealvorstellung ist sicher von Vorteil nur praktisch nicht immer umsetzbar. Angesichts dessen, daß Hochschulbibliothek z.T. aufgrund von Platzmangel (bei der Masse an Abschlußarbeiten an einer Uni pro Jahr auch nachvollziehbar) z.T. aus anderen Erwägungen heraus nur bestimmte Diplomarbeiten (z.B. nur mit Note 1 oder 2) in ihren Bestand übernehmen, ist es besonders für AbsolventInnen ein großer Vorteil ihre Arbeiten auch im Hochschularchiv einsehen zu können. Dies ist umso wichtiger bei Arbeiten, welche nicht in der Bibliothek verfügbar sind. Häufig erhält das Hochschularchiv von den Prüfungsämtern ohnehin von jedem Prüfling eine Arbeit. Insofern kann die Vermarktung/Präsentation oder wie auch immer geartete Nutzung und Auswertung der Arbeiten auch durch das Hochschularchiv erfolgen. Zudem ist das Archiv verpflichtet Arbeiten im Rahmen bestimmter Fristen aufzubewahren. Z.T. wird hier die Frist angesetzt, wie lange der betreffende Absolvent noch Nachweise für das Verfassen der Arbeit benötigt also eine Frist ähnlich Personalakten um das Leben des Absolventen abzudecken. Somit kann das Archiv die Arbeit nicht sofort kassieren. Bei einer Bewertung in 30/50/60 Jahren wird vermutlich kaum ein Archiv alle Arbeiten für archivwürdig erklären.Die aktuelle Nutzung auf Hochschulschriftenservern ist jedoch von einer späteren archivischen Bewertung unabhängig, zumal der Server in 50 Jahren kaum noch bestehen wird.
Ein Zwang zur Abgabe der Arbeiten an die Bibliothek durch den Absolventen wird sich kaum durchsetzen lassen. Es handelt sich dabei um eine eigene geistige Leistung und es liegt somit in der Hand des Autors, was mit seiner Arbeit passiert. Die Steuergelder für seine Ausbildung waren nicht zweckgebunden für die Diplomarbeit vom Staat der Hochschule zur Verfügung gestellt und mit der Maßgabe versehen, die Arbeit in einer Bibliothek zugänglich zu machen. Ohne Zweckbindung können außer der wirtschaftlichen Verwendung durch den Fachbereich jedoch keine Ansprüche gestellt werden, besonders nicht gegenüber dem einzelnen Studierenden. Hier greift höchstens die Moral, nur welcher Absolvent mit einer lukrativen Abschlußarbeit wird sich um Moral kümmern, wenn er einen Verlag zur Veröffentlichung an der Hand hat? Zwang hilft hier wenig, besser Verhandlung / Gespräche mit den betreffenden Absolventen ansonsten sind gerichtliche Auseinandersetzungen vorprogrammiert.