Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
Während Schelhorn unbrauchbar ist (auch weil er die wohl aus dem 12./13. Jahrhundert stammende Handschrift fehlerhaft ans Ende des 15. Jahrhunderts setzt)

http://books.google.de/books?id=UrkTAAAAQAAJ&hl=de&pg=PA110

gibt Häberlin 1737 Besseres (einschließlich 26 abgedruckten Versen):

http://digital.staatsbibliothek-berlin.de/dms/werkansicht/?PPN=PPN667602488&PHYSID=PHYS_0045

Als Ausgabe von Priester Wernhers Marienleben benutzte ich

http://books.google.de/books?id=_FoGAQAAIAAJ

Nach den Provenienzangaben kann die Krafft'sche Handschrift, die - wenn ich mich nicht täusche - bislang unbemerkt blieb, mit den zwei einzigen bekannten vollständigen Handschriften in Krakau (ehemals Berlin mgo 109, illuminiert) und Wien Cod. 2742* (nicht illuminiert) nicht identisch sein. Ein flüchtiger Blick in die Lesarten zeigt, dass die Krafftsche Handschrift der Berliner nahestand, aber die Provenienzenfolge der Berliner Handschrift verhindert eine Gleichsetzung.

Eine sorgfältigere Untersuchung der Häberlin'schen Angaben zu dem verlorenen Textzeugen wäre wünschenswert.

Bilder aus der ehemals Berliner Hs.:

http://bn.org.pl/download/document/1245746242.pdf S. 84

http://www.archive.org/stream/despriesterswern00wernuoft#page/n5/mode/2up

Zur Provenienz Krafft siehe die Hinweise bei Seelbach:

http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2007/4872/pdf/045.pdf

http://www.onlinekatalog-stadtarchiv.ulm.de/EKrafftakten.pdf

Bernd Breitenbruch in: Schwabenspiegel [...] 1000-1800, S. 397 ("364 Codices") unter Hinweis auf Breitenbruch, Ulmer Privatbibliotheken, 1991, S. 20-27

http://archiv.twoday.net/search?q=krafft+ulm

Zur Person
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=122371054

Nachtrag: Kurt Gärtner mailte mir freundlicherweise:

"Es handelt sich ganz sicher um die Berliner
Hs., jetzt Krakau, Bibl. Jagiello´nska, Berol. mgo 109 (s. den
Marburger Handschriftencensus). Die Hs. stammt wohl aus dem Besitz
von Raimund Krafft (+1729), beim Verkauf seiner Hss. (1739) ist sie
wohl an Heinrich Christian von Senckenberg (1704-1768) gegangen.

Die von Häberlin zitierten Verse auf der "pag. ultima" stimmen genau
mit den Versen auf dem letzten Bl. des Berol. mgo 91v, den ich
verglichen habe, überein, s. auch den Abdruck der Hs. in der Ausgabe
von Carl Wesle (Hg.), Priester Wernher, Maria. Bruchstücke und
Umarbeitungen. Zweite Auflage besorgt durch Hans Fromm (Altdeutsche
Textbibliothek 26), Tübingen 1969.

Wie im Abdruck der Verse von Häberlin bricht auch die Berliner Hs.
mitten im Vers ab.

Jetzt wissen wir etwas mehr über die Provenienz, aber um eine neue Handschrift handelt es sich ganz sicher nicht."

Dann ist aber gängige Ansicht zur Provenienz der Berliner Handschrift nicht zutreffend:

"Nach diesen Aufzeichnungen war der Codex im 17. Jahrhundert Bestandteil der
Handschriftensammlung des Straßburger Juristen Johannes Schilter (1632-1705).
Diese Sammlung wurde von dem Juristen Reichshofrat Heinrich Christian von
Senkenberg (1704-1768) erworben, der in Verbindung mit dem Pfarrer und
Historiker Samuel Wilhelm Oetter (1720-1792) stand. Nach dem Tode Senkenbergs
gelangte die Handschrift in den Besitz Oetters, von dem sie dessen Sohn Friedrich
Wilhelm (1754-1824) übernahm. Im Anschluß daran tauchte der Codex in der
Bibliothek des Geheimen Staatsrats und Generalpostmeisters Karl Ferdinand
Friedrich von Nagler (1770-1846) auf, die im Jahre 1835 von der Preußischen
Staatsbibliothek in Berlin übernommen wurde"
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/CIMA/CIMA%2062.pdf

Wenn man an Schilter als Vorbesitzer festhält (wieso?), muss man Krafft vor Senckenberg einschieben.

Nachtrag 23. November 2014: Henkel, Nikolaus: Lesen in Bild und Text. Die ehem. Berliner Bilderhandschrift von Priester Wernhers ‚Maria‘ (2014), S. 24f.

"Auf ein bislang unbekanntes, aber bemerkenswertes Zeugnis zu einer Bilderhandschrift einer deutschsprachigen gereimten Mariendichtung hat kürzlich Klaus Graf aufmerksam gemacht.40"

Statt diesen Beitrag zu zitieren, der schon wenige Tage später obigen Nachtrag enthielt, verweist Henkel lediglich auf das Digitalisat des Krafft-Katalogs.

40 Verfügbar unter: http://digital.staatsbibliothek-berlin.de/dms/werkansicht/
?PPN=PPN667602488&PHYSID=PHYS_0005 (29. 6. 2013).

Das Zeugnis sei entgegen meiner Annahme identisch mit der Berliner Handschrift D. Das hatte ich nach Empfang der Mail von Herrn Gärtner aber auch gar nicht mehr bestritten. Immerhin liest man: "Grafs Entdeckung macht es aber notwendig,
die Provenienzgeschichte von Handschrift D neu zu schreiben."

#forschung
oppitz, Ulrich (Gast) meinte am 2013/11/16 19:07:
Kraft
Liber Herr Graf, warum kann man nicht den Besitzverlauf Schilter-Kraft-Senckenberg lassen ? Wenn Kraft Stücke aus der Schilterschen Sammlung hatte, kann er sie doch mit diesem Bemerken an Senckenberg verkauft haben. Da Schilter 1705 starb, Senckenberg wohl damals noch nicht kaufte und die Kraft Stücke im Handel waren- wie sollte Ihre Variante: Kraft-Schilter-Senckenberg gelaufen sein ? Beste Grüße Ihr U.O. 
KlausGraf antwortete am 2013/11/16 19:58:
Wo bitteschön behaupte ich die Abfolge Krafft Schilter Senckenberg??
Halten wir bitte fest:

Bisher war die Provenienz Krafft der Berliner Handschrift unbekannt.

Fußend auf Oetter 1802:

http://books.google.de/books?id=8VQ7AAAAcAAJ&pg=PR5

gab man bisher als Provenienzfolge an: Senckenberg erwarb das Manuskript mit allen Schilter'schen Handschriften.

Das Zitat aus Eckhart, das Oetter gibt

http://books.google.de/books?id=edhIAAAAcAAJ&pg=PA311

kann keinen Beweis erbringen, dass Schilter die später Berliner Handschrift besaß. das gilt auch von Scherz, während man aus der Existenz der von Oetter erwähnten gelehrten Korrespondenz durchaus mutmaßen kann, dass die Provenienz Schilter Oetter aufgrund von Mitteilungen seines Vaters oder Einsichtnahme in die Briefe zuverlässig bekannt war.

Unbewiesen ist der Gesamterwerb der Schilter'schen Handschriften durch Senckenberg. In diesem Fall hatte Senckenberg die Handschrift von Krafft. Schilter - Krafft- Senckenberg ist daher am plausibelsten. 
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma