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Open Access

Liljekvist MS, Andresen K, Pommergaard H, Rosenberg J. (2015) For 481 biomedical open access journals, articles are not searchable in the Directory of Open Access Journals nor in conventional biomedical databases. PeerJ 3:e972 https://dx.doi.org/10.7717/peerj.972

"In total, 3,236 biomedical OA journals were included in the study. Of the included journals, 86.7% were listed in DOAJ. Combined, the conventional biomedical databases listed 75.0% of the journals; 18.7% in MEDLINE; 36.5% in PubMed Central; 51.5% in SCOPUS and 50.6% in EMBASE. Of the journals in DOAJ, 88.7% published in English and 20.6% had received impact factor for 2012 compared with 93.5% and 26.0%, respectively, for journals in the conventional biomedical databases. A subset of 51.1% and 48.5% of the journals in DOAJ had articles indexed from 2012 and 2013, respectively. Of journals exclusively listed in DOAJ, one journal had received an impact factor for 2012, and 59.6% of the journals had no content from 2013 indexed in DOAJ."

Open Access hat ein erhebliches Sichtbarkeitsproblem. Was nützen frei zugängliche Artikel, wenn niemand sie findet? Es stellt ein eklatantes Versagen der weltweiten OA-Community dar, dass es keine zuverlässigen Services gibt, die annähernd alle OA-Publikationen erfassen - mindestens, was ihre Metadaten angeht.

Ein Blick zurück ins Jahr 2008:

http://archiv.twoday.net/stories/5256264/

OAIster führt inzwischen ein Schattendasein. BASE (integriert im KVK) ist inzwischen das einzige ernstzunehmende Alternativ-Angebot, das mittels der OAI-PMH-Standards Metadaten aus Open-Access-Quellen aufnimmt (derzeit 73.555.134 Dokumente aus 3.522 Quellen).

Wieso ist es nicht möglich, dass man den Gesamtbestand der in DOAJ vertretenen Zeitschriften auf Artikelebene suchbar macht - auch ohne Mitwirken der Zeitschriften?

In BASE sind via DOAJ nur 10854 Artikel recherchierbar.

Laut DOAJ gibt es aber

1.909.706 Artikel im DOAJ!

Nicht in BASE sind z.B. die 506.008 Volltext-Artikel in SSRN.

Aus Sicht des Anwenders ist es auch völlig wurscht, ob es sich um OA-Journals handelt oder um Zeitschriften, die nach einer Embargo-Periode kostenfrei zugänglich sind. Die größte Liste bietet Highwire:

http://highwire.stanford.edu/lists/freeart.dtl

Nach wie vor gibt es keinen Filter in Highwire für frei zugängliche Artikel!

Mehr oder minder konkurrenzlos ist Google Scholar. Einer Schätzung 2014 zufolge erfasste es von 114 Mio. wissenschaftlichen Dokumenten im Netz etwa 100 Mio. - also 14 Mio. nicht!

http://archiv.twoday.net/stories/876866308/

Volltextsuchen sind ein eigenes Thema:

http://archiv.twoday.net/stories/19457827/

Die 2014 gestartete Volltextsuche Paperity bietet inzwischen mehr als nur Springer-Artikel als am Anfang, erfasst aber nur 814.047 Texte.

http://paperity.org/

Die Wichtigkeit von Volltextsuchen im Vergleich zu Metadatensuchen unterstreicht ein ebenfalls den biomedizinischen Bereich in den Blick nehmender neuer Artikel:

Blanc X, Collet TH, Auer R, Iriarte P, Krause J, Légaré F, Cornuz J, Clair C
Retrieval of Publications Addressing Shared Decision Making: An Evaluation of Full-Text Searches on Medical Journal Websites
JMIR Res Protoc 2015;4(2):e38
DOI: http://dx.doi.org/10.2196/resprot.3615

"The website full-text searches identified 1286 SDM publications in 15 major medical journals, which was about 10 times more than through the corresponding PubMed searches. The search method was reliable with a good concordance rate when compared with a validation dataset of downloaded publications."

http://www.ucl.ac.uk/news/news-articles/0515/270515-ucl-press

Unter den drei ersten Titeln:

http://funnelback-a.ucl.ac.uk/s/search.html?query=&collection=ucl-press

"Temptation in the Archives is a collection of essays by Lisa Jardine, that takes readers on a journey through the Dutch Golden Age"

Im Band über die Schätze der Special Collections gibt es auch Abbildungen aus MS Germ 20

http://discovery.ucl.ac.uk/1468565/6/TREASURES_FROM_UCL.pdf
http://www.handschriftencensus.de/3546

Bruch et al.: "Open-Access-Strategie für Berlin: wissenschaftliche Publikationen für jedermann zugänglich und nutzbar machen. Nachbereitung einer Veranstaltung und Desiderata"
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:83-opus4-66573

"Im Hochschulgesetz des Landes Baden-Württemberg werden die Hochschulen des Landes
aufgefordert, ihr wissenschaftliches Personal zur Nutzung eines gegebenenfalls vorliegenden
Zweitveröffenlichungsrechtes im Sinne von § 38 Abs. 4 UrhG zu verpflichten. Die
Landesregierung schließt mit dieser Regelung an eine international verbreitete Praxis
der Forschungsförderer an, die Förderung von Forschung aus öffentlichen Mitteln mit
einer Verpflichtung zum Open-Access-Publizieren zu verknüpfen. Derzeit ist aber ohnehin
nicht klar, ob die Regelung rechtlich Bestand haben wird, da a) bislang noch keine
der betroffenen Hochschulen eine entsprechende Satzung beschlossen hat und b) zu erwarten
ist, dass gegen solch eine Satzung geklagt werden wird. Die Autor_innen dieses
Artikels konnten sich nicht auf eine Beurteilung dieser Verpflichtung einigen. Nach ihrer
Wahrnehmung zieht sich diese Zwiespältigkeit auch durch die gesamte deutsche Open-
Access-Community und auch die potentiell betroffene Autor_innenschaft. Aus diesem
Grund wird hier auf eine Bewertung dieser Policy verzichtet."

§ 44 Abs. 6 LHG BW lautet:

"Die Hochschulen sollen die Angehörigen ihres wissenschaftlichen Personals durch Satzung verpflichten, das Recht auf nichtkommerzielle Zweitveröffentlichung nach einer Frist von einem Jahr nach Erstveröffentlichung für wissenschaftliche Beiträge wahrzunehmen, die im Rahmen der Dienstaufgaben entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen sind. Die Satzung regelt die Fälle, in denen von der Erfüllung der Pflicht nach Satz 1 ausnahmsweise abgesehen werden kann. Sie kann regeln, dass die Zweitveröffentlichung auf einem Repositorium nach § 28 Absatz 3 zu erfolgen hat."

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-HSchulGBWV19P44&psml=bsbawueprod.psml&max=true

Diese Norm ist missglückt, da die Bezugnahme auf die Einschränkung auf die mindestens zweimal jährlich erscheinende Sammlung absolut unnötig ist. § 38 Abs. 4 UrhG betrifft nur die Fälle der Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts. Ansonsten gilt für Beiträge in Zeitschriften und Sammelbänden: "Jedoch darf der Urheber das Werk nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen anderweit vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen, wenn nichts anderes vereinbart ist." (§ 38 Abs. 1 Satz 2 UrhG).

Aufgrund der mandaringleichen Stellung der deutschen Hochschulprofessoren

http://archiv.twoday.net/stories/8401787/

ist anzunehmen, dass man "im Rahmen ihrer Dienstaufgaben" nicht auf sie anwenden wird - wenn überhaupt eine Hochschule eine Satzung erlassen sollte.

http://www.digital-classics-online.eu/

"Alle Artikel des E-Journals werden nach dem Open-Access-Prinzip unter einer CC-BY-SA Lizenz von den Autoren frei verfügbar bereitgestellt. Zum Einsatz kommt dabei die Software Open Journal Systems (OJS)"

Via
https://idw-online.de/de/news631892

http://dhd-blog.org/?p=5141

"Die Zeitschrift für digitale Geisteswissenschaften ist ein Projekt des Forschungsverbundes Marbach Weimar Wolfenbüttel und wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Sie ist als ein online erscheinendes Open Access-Journal konzipiert, das ausschließlich Originalbeiträge publiziert."

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0070-pub-27523182 (UB Bielefeld)

Diskussionsmöglichkeit:

http://www.publikationssystem.de/

Einige Notizen zu dieser wichtigen Stellungnahme

4.3 Wählbarkeit ist aus meiner Sicht problematisch

S. 26: "Eine Selektion von nicht mehr weiter zu archivierenden Publikationen findet zu
einem späteren Zeitpunkt statt, an dem sicher festgestellt werden kann, dass sich
die Nutzung erschöpft hat, also kein weiteres Interesse mehr besteht." Das ist Unsinn. Die Gesetzgeber haben über das Pflichtexemplar eine Entscheidung für die komplette Archivierung des gedruckten geistigen Outputs (im jeweiligen Sprengel) getroffen.

5.1 Preise und Kosten "Die in abbestellten Medien publizierten Forschungsergebnisse sind für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über den Bibliothekszugriff nicht
mehr zugänglich." Wir haben eine gut funktionierende Fernleihe!

Die Kritik am Mengenwachstum ist elitär.

S. 41 Anm. 27 Optionaler OA ist bekannt als hybrider OA!

S. 42 Goldener OA mit PCs bei ressourcenschwache Einrichtungen: Und was ist mit nicht angebundenen WissenschaftlerInnen?

Was mir fehlt: Thematisierung der Sprachbarriere:

Klaus Graf: Open-Access und die Sprachbarriere der Wissenschaft. In: Archivalia vom 25. Dezember 2011
http://archiv.twoday.net/stories/59211934/

Ebenso: Nachnutzung von Forschungsergebnissen. Kollaboration (Modell Wikipedia).

Das Papier ist voller unbelegter Behauptungen (z.B. zum predatory OA). Es befürwortet OA, aber nicht mutig und zukunftsweisend, sondern mit allerlei unnötigen Kautelen. Der Qualitäts-Fetisch lässt grüßen.

Die Empfehlungen sind aus meiner Sicht wenig wert.

http://oaspa.org/growth-of-oa-only-journals-using-a-cc-by-license/

PLoS ist nicht Mitglied von OASPA.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/948994387/
http://jlsc-pub.org/jlsc/vol1/iss1/5/


23 Organisationen potestieren gegen die Elsevier-Policy, die aus ihrer Sicht Open Access behindert:

http://www.sparc.arl.org/news/new-policy-elsevier-impedes-open-access-and-sharing

Siehe hier
http://archiv.twoday.net/stories/1022427720/

Update:
https://schneeschmelze.wordpress.com/2015/05/22/aus-der-schonen-neuen-elsevier-welt/

http://scienceblogs.com/confessions/2015/05/21/elseviers-new-sharing-policy-a-step-in-the-wrong-direction/ (Links)


Kürzlich hat Freidok seine Adressen umgestellt, aber wenigstens Weiterleitungen von den alten URLs eingerichtet. Nicht so die UB Frankfurt, die mich nun zwingt, etliche Adressen in meiner Publikationsliste

http://archiv.twoday.net/stories/4974627/

zu ändern, da ich auf die dumme Idee gekommen war, den Germanistik-Server für einige meiner Publikationen zu nutzen. Es gab damals noch keine URNs auf dem Server, aber man durfte doch dem Eindruck vertrauen, dass die mit "Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL:" angekündigte einzige Adresse dauerhaft sein würde. Pustekuchen!

Dauerhafte Adressen sind für Open Access essentiell. Wissenschaftler, die ihre Lesezeichen bei den eigenen Publikationen ändern müssen (ohne Not!), erleben den grünen Weg von Open Access nicht unbedingt positiv. Die Uni Frankfurt schlägt somit Open Access ins Gesicht.

Angesichts der Inkompetenz der Repositorienbetreiber kann nur geraten werden, ausschließlich URNs oder DOIs oder andere Permanentlinks zu verwenden, auch wenn der Hochschulschriftenserver per URL oder Zitierempfehlung eine bequemere Alternative vorgibt.

Anders als

https://www.freidok.uni-freiburg.de/data/8758

lässt

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-87584

nicht die Provenienz (Uni Freiburg) des Eprints erkennen und man muss hoffen, dass der Resolver-Server der DNB funktioniert (er fiel schon mehrfach aus). Trotzdem ist der URN vorzuziehen.

Hochschulschriftenserver sollten selbstverständlich Weiterleitungen von den früheren Adressen einrichten - IMMER. Und da Studierende überfordert sind, wenn sie mehrere dauerhafte oder dauerhaft erscheinende Links angeboten bekommen, sollte man in die Zitierempfehlung nur eine einzige dauerhafte Adresse schreiben.

Beispiel:

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa-139551

edocs_frankfurt

Und heute: http://edocs.ub.uni-frankfurt.de/volltexte/2007/3907/

Pressemitteilung:
http://www.berlin.de/sen/bjw/service/presse/pressearchiv-2015/pressemitteilung.313819.php

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft: Open-Access-Strategie für Berlin: wissenschaftliche Publikationen für jedermann zugänglich und nutzbar machen (Mitteilung des Abgeordnetenhauses von Berlin, Dez. 2014)
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-2024.pdf

Mehr via
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/AHAB/

erweiterte Suche:
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/AHAB/servlet.starweb?path=AHAB/lissh.web
Schlagwörter: OPEN-ACCESS-PUBLIKATION; OPEN-ACCESS-VERÖFFENTLICHUNG; OPEN ACCESS; OPEN-ACCESS-BEWEGUNG

Archivalia hatte Juni 2014 bereits gemeldet:
Land Berlin will Open Access fördern
http://archiv.twoday.net/stories/894830842/

 

twoday.net AGB

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