Mehrere britische Medien, darunter die BBC , berichten über den Fall der anglikanischen Kirchengemeinde Cheltenham, die ein ihr 1949 gestiftetes Madonnen-Gemälde des deutschen Malers Franz Ittenbach (1813-1879) ohne kirchenaufsichtliche Genehmigung zur Auktion einlieferte. Das Gemälde passte der gegenwärtigen Gemeinde aus theologischen und ästhetischen Gründen nicht, und war kurz davor, in den Müll geworfen zu werden. Auf der Auktion erlöste es 20.000 Britische Pfund (ca. 25.677 Euro). Der Bericht der kirchenaufsichtlich zuständigen Kanzlerin des Bistums Gloucester, der online zugänglich ist eine profunde Rüge an die Verantwortlichen, auch wenn sie aus nachvollziehabren Gründen eine nachträgliche Genehmigung erteilte, sowie eine Mahnung an Gemeinden und Kunsthandel, dass es ohne kirchenaufsichtliche Genehmigung keinen rechtmässigen Erwerb von Kunstwerken aus Kirchenbesitz gibt.


Hans Luneborch - am Mittwoch, 1. Oktober 2014, 01:34 - Rubrik: Kulturgut