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Frieder Schanze, 'Der Landshuter Erbfolgekrieg', in: 2VL 5 (1985), Sp. 549-556 + 2VL 11 (2004), Sp. 906f. hat die Wiener Handschrift Cod. ser. n. 3417 nicht beachtet, die ein Lied über die Schlacht bei Ebnath bzw. Schwarzenreuth in der Oberpfalz am 7. August 1504 überliefert.

Die vier Blatt stammen nach Menhardt aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, der sich aber mit der Bestimmung "Schlacht am Schwarzberg bei Ebnath (Württemberg)" gewaltig vertan hat.

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0750c_b1494_jpg.htm

Mazal geht auf die Lokalisierung überhaupt nicht ein.

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0753_b0105_jpg.htm

Er datiert abweichend von Menhardt Anfang 16. Jahrhundert. Unergiebig ist

http://manuscripta.at/?ID=23153

Dort fehlt sogar der obligate Link zum ÖNB-Katalog, der Menhardts Irrtum munter weitertradiert.

http://data.onb.ac.at/rec/AL00621541

Im Netz ist über die Schlacht wenig Zuverlässiges zu finden:

http://www.bayern-fichtelgebirge.de/heimatkunde/029.htm
http://www.rvonh.de/feldlager/alsdiemark.html

1504 - der baierische unfried. Die Schlacht bei Ebnath /Schwarzenreuth am 7./8. August 1504. Darstellung und Hintergründe. Festschrift zur Gedenkfeier der Schlacht am 7./8. August 2004. Pressath: Bodner 2004. 72 S. liegt mir nicht vor.

Liliencron Nr. 239, ein Lied zum gleichen Ereignis,

http://books.google.de/books?id=3DMWAAAAYAAJ&pg=PA525

hat als zweite Zeile ebenfalls "was die marggräfischen haben gethan", aber nur 19 Strophen, während das Wiener Lied 33 zählt. Von daher ist eine Textübereinstimmung eher unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen, da Nr. 239 nur in der Hellerischen Chronik von Bayreuth (Anfang 17. Jahrhundert) überliefert ist, die ja gekürzt haben kann. Schanze konnte keine einzige Handschrift der Chronik mit dem Lied ermitteln.

Schanze zitiert die Ausgabe Meyers 1893, zuvor wurde das Lied aber schon von Hagen abgedruckt:

http://books.google.de/books?id=IqwtAAAAYAAJ&pg=RA1-PA152

Nur mit viel Glück und weil ich mich vage an ein Digitalisat erinnerte, fand ich Meyers Ausgabe beim Deutschen Rechtswörterbuch (gut versteckt unter "QStBayreuth"):

http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/F3/qstbayr/g162-163.htm

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