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http://irights.info/artikel/broschuere-fuer-museen-und-archive-erlaeutert-haeufige-rechtsfragen-zur-digitalisierung/24080

Schmunzelkunst hat schon einen Fehler angemerkt.

Weitere Mängel findet man leicht:

- Es gibt keinerlei Belege, abgesehen von vereinzelten Internetlinks, noch nicht einmal ein Literaturverzeichnis.

- Die Gliederung mutet konfus an.

- Kein Gesamtüberblick zu § 53 UrhG.

- Die Darstellung ist kaum allgemeinverständlich, anschauliche Beispiele fehlen.

- S. 8 Falsch: Der Notensatz eines gemeinfreien Stücks (ohne Bearbeitung) ist nicht geschützt.

- S. 12 Die Erläuterung zu § 52b UrhG ist wertlos, da nicht gesagt wird, dass Unveröffentlichtes nicht erfasst ist. Und Archive, an die sich die Broschüre ja auch richtet, verwahren in der Regel Unveröffentlichtes.

- S. 22 Dummes und unbrauchbares Geschwurbel zur Reproduktionsfotografie.

- S. 26 Unverstä#ndlich ist, wieso der bestens eingeführte Fachausdruck Copyfraud gemieden wird.

- S. 29 wird zum postmortalen Persönlichkeitsrecht die klare Feststellung des BGH ignoriert, dass der Schutz der vermögenswerten Bestandteile 10 Jahre nach dem Tod enden.
 

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