https://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/redtube-abmahnungen-klage-gegen-ra-urmann-der-aktuelle-stand.html
"Leider hat sich das AG Regensburg dazu entschlossen, das Schadensersatzverfahren nach § 149 ZPO wegen des Verdachts einer Straftat auszusetzen."
"Leider hat sich das AG Regensburg dazu entschlossen, das Schadensersatzverfahren nach § 149 ZPO wegen des Verdachts einer Straftat auszusetzen."
KlausGraf - am Mittwoch, 29. Oktober 2014, 11:06 - Rubrik: Archivrecht
BearOnPatrol (Gast) meinte am 2014/10/30 15:55:
Die Strafbewehrte ist eine betrügerische, die zuerst zur Kasse bittet und dannn nach Fehlern sucht.