Nicht kommentierend, sondern ergänzend zum heutigen Beitrag http://archiv.twoday.net/stories/1022373295/:
Für den 3. Dezember laden die BAYERISCHE STAATSBIBLIOTHEK und die STAATSBIBLIOTHEK ZU BERLIN - PREUSSISCHER KULTURBESITZ KULTURSTIFTUNG DER LÄNDER die Presse zu einem Termin "Staatsbibliotheken in Berlin und München und weitere sechs Forschungseinrichtungen erwerben historisches Archiv des Schott-Verlags". Aus der Pressemitteilung: "Einem Käuferkonsortium ist es unter Federführung der Bayerischen Staatsbibliothek und der Kulturstiftung der Länder gelungen, das historische Archiv des Schott-Verlags in Mainz zu erwerben. Zahlreiche Förderer unterstützten den Ankauf. Der 1770 gegründete Musikverlag Schott ist einer der ältesten heute noch bestehenden Musikverlage der Welt. Das historische Archiv des Verlags stellt ein einmaliges nationales Kulturgut dar. In ähnlicher Größe und Geschlossenheit ist kein anderes Musikverlagsarchiv bekannt."
In derselben Presseeinladung wird allerdings auch über das Ende dieses "einmalig nationalen Kulturgutes" informiert: Das Verlagsarchiv wird aufgeteilt. Denn weiter: "Die Aufteilung des für die Wissenschaft unschätzbar wertvollen Archivs auf die beiden Staatsbibliotheken in Berlin und München sowie einschlägige Forschungseinrichtungen gewährleistet im jeweiligen Sammlungskontext die bestmögliche Nutzbarkeit." Bedeutet also: Der Entstehungszusammenhang, die Provenienz zählt nicht. Das Schriftgut, das in seinem Entstehungskontext die Kontakte, Leistungen und Arbeitsweise des Verlags, die Verzahnung von Verlagsleitung, Korrespondenz mit Komponisten und anderen Geschäftspartnern, Rechteverwertung, Herstellung, Absatz und Werbung geschlossen dokumentierte, dieses berühmte Schott-Archiv wird es nicht mehr geben.
Es mag sein, dass die Preisvorstellungen der bisherigen Eigentümer so geartet waren, dass nur ein Konsortium die finanziellen Mittel aufbringen konnte. Und so wie die Strukturen und Haushaltsregelungen sind, muss es für die beigesteuerten Mittel dann auch einen Gegenwert in Form der Autographen geben. Man kann wohl annehmen, dass die Schott-Verleger so mehr Geld für den Verkauf des Archivs bekommen konnten als bei einer Lösung, die die Geschlossenheit des Archivbestands gewahrt hätte. Dem Ruhm des Hauses Schott haben sie damit langfristig nicht gedient.
Nicht die Bedeutung des Musikverlags Schott bei der Mitgestaltung des Musiklebens von über zweihundert Jahren, sondern die Namen berühmter Komponisten werden bei der Berichterstattung und auch künftig im Mittelpunkt stehen.
Für den 3. Dezember laden die BAYERISCHE STAATSBIBLIOTHEK und die STAATSBIBLIOTHEK ZU BERLIN - PREUSSISCHER KULTURBESITZ KULTURSTIFTUNG DER LÄNDER die Presse zu einem Termin "Staatsbibliotheken in Berlin und München und weitere sechs Forschungseinrichtungen erwerben historisches Archiv des Schott-Verlags". Aus der Pressemitteilung: "Einem Käuferkonsortium ist es unter Federführung der Bayerischen Staatsbibliothek und der Kulturstiftung der Länder gelungen, das historische Archiv des Schott-Verlags in Mainz zu erwerben. Zahlreiche Förderer unterstützten den Ankauf. Der 1770 gegründete Musikverlag Schott ist einer der ältesten heute noch bestehenden Musikverlage der Welt. Das historische Archiv des Verlags stellt ein einmaliges nationales Kulturgut dar. In ähnlicher Größe und Geschlossenheit ist kein anderes Musikverlagsarchiv bekannt."
In derselben Presseeinladung wird allerdings auch über das Ende dieses "einmalig nationalen Kulturgutes" informiert: Das Verlagsarchiv wird aufgeteilt. Denn weiter: "Die Aufteilung des für die Wissenschaft unschätzbar wertvollen Archivs auf die beiden Staatsbibliotheken in Berlin und München sowie einschlägige Forschungseinrichtungen gewährleistet im jeweiligen Sammlungskontext die bestmögliche Nutzbarkeit." Bedeutet also: Der Entstehungszusammenhang, die Provenienz zählt nicht. Das Schriftgut, das in seinem Entstehungskontext die Kontakte, Leistungen und Arbeitsweise des Verlags, die Verzahnung von Verlagsleitung, Korrespondenz mit Komponisten und anderen Geschäftspartnern, Rechteverwertung, Herstellung, Absatz und Werbung geschlossen dokumentierte, dieses berühmte Schott-Archiv wird es nicht mehr geben.
Es mag sein, dass die Preisvorstellungen der bisherigen Eigentümer so geartet waren, dass nur ein Konsortium die finanziellen Mittel aufbringen konnte. Und so wie die Strukturen und Haushaltsregelungen sind, muss es für die beigesteuerten Mittel dann auch einen Gegenwert in Form der Autographen geben. Man kann wohl annehmen, dass die Schott-Verleger so mehr Geld für den Verkauf des Archivs bekommen konnten als bei einer Lösung, die die Geschlossenheit des Archivbestands gewahrt hätte. Dem Ruhm des Hauses Schott haben sie damit langfristig nicht gedient.
Nicht die Bedeutung des Musikverlags Schott bei der Mitgestaltung des Musiklebens von über zweihundert Jahren, sondern die Namen berühmter Komponisten werden bei der Berichterstattung und auch künftig im Mittelpunkt stehen.
TKluttig - am Dienstag, 25. November 2014, 21:59 - Rubrik: Musikarchive