Das LG Köln ist ja nicht gerade für seinen urheberrechtlichen Sachverstand bekannt (Redtube usw.) und hat jetzt ein neues Fehlurteil gefällt: "Afghanistan-Leak" der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) verstoße gegen Urheberrechte.
Einmal mehr wird das Urheberrecht vorgeschützt, um missliebige Publikationen zu unterdrücken.
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=14%20O%20333/13
Einmal mehr wird das Urheberrecht vorgeschützt, um missliebige Publikationen zu unterdrücken.
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=14%20O%20333/13
KlausGraf - am Mittwoch, 3. Dezember 2014, 21:39 - Rubrik: Archivrecht