Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
http://www.urheberrecht.org/news/5354/
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-berlin-brandenburg-urteil-12-b-21-13-berlin-flughafen-informationsfreiheit/
KommentarTrollAusÜberzeugung (Gast) meinte am 2015/01/29 18:25:
Wiedermal hat der Hobbyjurist
KG nichts verstanden. Für den Aufsichtsrat der Flughafen #GmbH gilt kein Informationsfreiheitsgesetz, sondern Gesellschaftsrecht. Genau wie bei Daimler, IBM & Co, sind Aufsichtsratsprotokolle vertraulich...

Aber Hauptsache wieder mal so richtig auf die unfähigen alten Herrn einschlagen können - KG live! 
KlausGraf antwortete am 2015/01/29 18:40:
Einfach mal Fresse halten
"Dies gelte auch für die beklagte Behörde, die die Beteiligung des Bundes als Gesellschafter verwalte." Die Informationen sind bei einer Behörde vorhanden und unterliegen daher prinzipiell dem IFG. 
KommentarTrollAusÜberzeugung (Gast) antwortete am 2015/01/29 19:27:
Schön,
dass der Umgangston wieder einmal zeigt, wie der getroffene Hund bellt. Unterlagen einer Behörde! Nur die Flughafen GmbH ist keine Behörde!!

GMBH - noch Fragen? 
KlausGraf antwortete am 2015/01/29 19:43:
Nochmals: Fresse halten, wenn man keine Ahnung hat
Einfach mal lesen. Nicht eine GmbH wurde verklagt, sondern eine Behörde, die die Bundesbeteiligung an der GmbH verwaltet. Im Gegensatz zu Ihnen bin ich in der Lage das zu verstehen. Alle anderen außer Ihnen dürften das auch kapieren und würden auch mit einem Blick in Punkt aa des erstinstanzlichen Urteils nicht überfordert werden:

https://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/vg2/entscheidungen/02_k_0041_13___131113___urteil___anonymisiert.pdf?start&ts=1397658064&file=02_k_0041_13___131113___urteil___anonymisiert.pdf 
KommentarTrollAusÜberzeugung (Gast) antwortete am 2015/01/30 11:04:
Im Gegensatz zu mir
sind Sie im Glauben es zu verstehen... Die Behörde verwaltet die Unterlagen einer GmbH. Es sind und bleiben Unterlagen einer GmbH unterliegen damit den rechtlichen Rahmenbedingungen einer GmbH.

Als Hobbyjurist, sollten Sie das wissen - aber offensichtlich zählt Fäkalsprache eher zu Ihren Stärken. 
TrollTroll (Gast) antwortete am 2015/01/31 13:05:
Es sollte selbstverständlich sein…
…dass eine Behörde, die Aufgaben in eine Gesellschaft auslagert, die entsprechenden Daten besitzt. Diese sollten, ja müssten somit unbedingt dem IFG unterliegen. 
KommentarTrollAusÜberzeugung (Gast) antwortete am 2015/01/31 19:32:
Es kommt nicht auf den Besitz
oder das Eigentum an, sondern die Art der Unterlagen, sprich welchen Gesetzen diese unterliegen! Ansonsten könnten jegliche personenbezogenen Daten in böswilliger Absicht nur an die richtige Stelle gebracht werden, damit sie veröffentlichbar werden. Das IFG hebelt weder den Datenschutz noch öffentlich- oder privatrechtliche Vertraulichkeitsvorschriften für Dokumente aus, ansonsten wäre es auch schlicht nichtig. 
KommentarTrollAusÜberzeugung (Gast) antwortete am 2015/01/31 19:39:
Vgl.
§§ 2,3 sowie 5 ff. IFG Berlin 
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma