http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2015/07/15/mal-wieder-das-urheberrecht/
"Vielleicht schaffen es ja die Verteidiger der Offenheit, einen ähnlichen Rechts-Konsens herzustellen, wie das zuletzt beim Kampf um die Panoramafreiheit gelungen ist! Auf jeden Fall wird es der Bekanntheit eines Werkes nicht zuträglich sein, wenn man für jede einzelne Publikation im Netz oder wo auch immer sonst eine Gebühr von 250 Euro verlangt."
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/1022460169/
http://archiv.twoday.net/stories/1022456233/
"Vielleicht schaffen es ja die Verteidiger der Offenheit, einen ähnlichen Rechts-Konsens herzustellen, wie das zuletzt beim Kampf um die Panoramafreiheit gelungen ist! Auf jeden Fall wird es der Bekanntheit eines Werkes nicht zuträglich sein, wenn man für jede einzelne Publikation im Netz oder wo auch immer sonst eine Gebühr von 250 Euro verlangt."
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/1022460169/
http://archiv.twoday.net/stories/1022456233/
KlausGraf - am Donnerstag, 16. Juli 2015, 14:19 - Rubrik: Archivrecht
Gast (Gast) meinte am 2015/07/16 17:29:
Alternativ kann man - wenigstens für nicht-kommerzielle Veröffentlichungen - auch einfach http://museum.zib.de/sgml_internet/sgml.php?seite=5&fld_0=gm000912 einbinden...
KlausGraf antwortete am 2015/07/16 17:33:
Oder sich ins Knie schießen
Dickes fettes Wasserzeichen.