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Nach der „Machtergreifung“ durch die Nationalsozialisten waren 1935 und damit vor 80 Jahren bereits ein „Reichssportführer“ ernannt, der Deutsche Reichsausschuß für Leibesübungen (DRA) aufgelöst sowie die Turn- und Sportjugend in die Hitlerjugend eingegliedert worden. Im Januar 1935 legte Reichssportführer v. Tschammer und Osten Einheitssatzungen vor, welche die Vereine auf die „leibliche und seelische Erziehung“ ihrer Mitglieder „im Geiste des nationalsozialistischen Volksstaates“ verpflichteten.

„Verstöße gegen die Zwecke des Vereins, gegen die Anordnungen des Vereinsführers und gegen die Vereinszucht“ konnten mit Ausschluss geahndet werden. Die Durchsetzung des „Führerprinzips“ bis hinunter in die Vereine bedeutete aber noch nicht das Ende aller Maßnahmen zur Eingliederung des Sports in den nationalsozialistischen Staat. So sollten unter anderem die Fachverbände durch „21 Reichsämter“ ersetzt werden.

Sport war für den Nationalsozialismus aus vielen Gründen von besonderer Bedeutung. So gehörten Leibesübungen und körperliche Ertüchtigung zu den Grundpfeilern des nationalsozialistischen Erziehungsprogramms. Der gesunde und sportlich trainierte Körper galt außerdem nach der „Rassenlehre“ als ein Auslesekriterium. Deshalb war es naheliegend, Sport und Leibesübungen in das Gesamtsystem der Nationalsozialisten zu integrieren.

Kritische Analysen des dabei verfolgten Vorgehens beschäftigten sich bisher allerdings häufig nur mit den Vorgängen auf Führungsebenen der Turn- und Sportverbände. So wird in der Literatur zum Beispiel von einem Verbandstag berichtet, bei dem der bisherige Vorstand auf Antrag eines Funktionärs in SA-Uniform entlastet wurde. Die Versammlung dauerte danach nur wenige Minuten bis zur Benennung eines neuen „Verbandsführers“. Zum Abschluss wurden „stehend“ noch das Deutschlandlied und das Horst-Wessel-Lied gesungen.

Aussagekräftige Berichte über die Umsetzung der zentralen Vorgaben zur Gleichschaltung von Verbänden und Vereinen auf lokaler oder regionaler Ebene fehlen jedoch weitgehend. Dabei wären Darstellungen von großem Interesse, die sich nicht nur mit diesen Veränderungen beschäftigen, sondern zum Beispiel auch die Entwicklung in Betrieben, Schulen und nationalsozialistischen Organisationen thematisieren. Darüber hinaus müssten die Auswirkungen auf den Arbeitersport und auf die konfessionellen Sportverbände berücksichtigt werden.

Am Beispiel der Stadt Frankfurt hat sich Dr. Thomas Bauer (Sportmuseum Frankfurt) exemplarisch mit der Geschichte einiger bedeutender Vereine dieser Stadt während der NS-Zeit befasst. Die Aufsätze sind im Rahmen einer Internetpräsentation „Frankfurt 1933-1945“ (http://www.ffmhist.de/ffm33-45/portal01/portal01.php) erschienen, mit der die Stadt Frankfurt dazu beitragen möchte, die häufig verdrängte Geschichte der NS-Zeit transparent zu machen.

Die Überschriften der Beiträge lauten „Der Juden-Club an der Adickesallee“, „Rudersport im Nationalsozialismus“ und „Der braune Fußball – Eintracht und FSV“. In seinem Buch mit dem Titel „Wir waren die Juddebube“ befasst sich Matthias Thoma (Eintracht Frankfurt Museum) ebenfalls mit der Geschichte dieses Vereins während der NS-Zeit. Er verfolgt insbesondere die Schicksale jüdischer Mitglieder und untersucht die Methoden, wie die NS-Machthaber einen traditionell weltoffenen Verein unter ihre Kontrolle brachten.

Bedeutend breiter ist eine Ausstellung des NS-Dokumentations-zentrums der Stadt Köln (Appellhofplatz 23 -25) angelegt, die sich noch bis zum 4. Oktober 2015 umfassend mit der gesamten Sportentwicklung einer deutschen Großstadt während der NS-Zeit beschäftigt. Die Ausstellung mit dem Thema „Siegen für den Führer. Kölner Sport in der NS-Zeit“ geht differenziert auf die vielfältigen Aspekte der Eingliederung des Sports in den nationalsozialistischen Staat ein. Wegen der Parallelen zu der Entwicklung in anderen deutschen Städten wird ein Besuch dieser Ausstellung dringend empfohlen.
 

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