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http://meedia.de/2015/08/05/naechster-streit-um-geheim-dokumente-bundesregierung-zwingt-funke-afghanistan-papiere-zu-loeschen/

Das Urheberrecht als Vorwand. Selbst wenn das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Ufo-Gutachten, das eine IFG-freundliche Auslegung des UrhG forderte, im Text schon veröffentlicht wäre, würde das gerade nichts nützen: "leider ist der Internetauftritt des Bundesverwaltungsgerichts aufgrund technischer Wartungsarbeiten derzeit nicht erreichbar. Wir bitten um Ihr Verständnis"

http://archiv.twoday.net/stories/1022452670/

Zur hahnebüchenen Entscheidung des OLG Köln:

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20K%F6ln&Datum=12.06.2015&Aktenzeichen=6%20U%205/15

Update:
http://meedia.de/2015/08/05/funke-darf-nicht-einknicken-piratenpartei-solidarisiert-sich-mit-medienhaus/

 

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