http://meedia.de/2015/08/05/naechster-streit-um-geheim-dokumente-bundesregierung-zwingt-funke-afghanistan-papiere-zu-loeschen/
Das Urheberrecht als Vorwand. Selbst wenn das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Ufo-Gutachten, das eine IFG-freundliche Auslegung des UrhG forderte, im Text schon veröffentlicht wäre, würde das gerade nichts nützen: "leider ist der Internetauftritt des Bundesverwaltungsgerichts aufgrund technischer Wartungsarbeiten derzeit nicht erreichbar. Wir bitten um Ihr Verständnis"
http://archiv.twoday.net/stories/1022452670/
Zur hahnebüchenen Entscheidung des OLG Köln:
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20K%F6ln&Datum=12.06.2015&Aktenzeichen=6%20U%205/15
Update:
http://meedia.de/2015/08/05/funke-darf-nicht-einknicken-piratenpartei-solidarisiert-sich-mit-medienhaus/
Das Urheberrecht als Vorwand. Selbst wenn das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Ufo-Gutachten, das eine IFG-freundliche Auslegung des UrhG forderte, im Text schon veröffentlicht wäre, würde das gerade nichts nützen: "leider ist der Internetauftritt des Bundesverwaltungsgerichts aufgrund technischer Wartungsarbeiten derzeit nicht erreichbar. Wir bitten um Ihr Verständnis"
http://archiv.twoday.net/stories/1022452670/
Zur hahnebüchenen Entscheidung des OLG Köln:
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20K%F6ln&Datum=12.06.2015&Aktenzeichen=6%20U%205/15
Update:
http://meedia.de/2015/08/05/funke-darf-nicht-einknicken-piratenpartei-solidarisiert-sich-mit-medienhaus/
KlausGraf - am Mittwoch, 5. August 2015, 15:23 - Rubrik: Archivrecht