Bundesverfassungsgericht Beschluss v. 30.06.2015 - Az.: 2 BvR 433/15
Leitsatz: Beruft sich ein Blog-Betreiber, gegen den wegen der Veröffentlichung von Teilen strafrechtlicher Ermittlungsakten (§ 353 d Nr. 3 StGB) ermittelt wird, auf mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, muss das Gericht dieses Vorbringen berücksichtigen. Geschieht dies nicht, so handelt es sich um die Verletzung rechtlichen Gehörs.
http://www.online-und-recht.de/urteile/Blog-Betreiber-veroeffentlicht-Teile-strafrechtlicher-Ermittlungsakten--Bundesverfassungsgericht-20150630/
Leitsatz: Beruft sich ein Blog-Betreiber, gegen den wegen der Veröffentlichung von Teilen strafrechtlicher Ermittlungsakten (§ 353 d Nr. 3 StGB) ermittelt wird, auf mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, muss das Gericht dieses Vorbringen berücksichtigen. Geschieht dies nicht, so handelt es sich um die Verletzung rechtlichen Gehörs.
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