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Auch im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

http://archiv.twoday.net/stories/1022452670/ ,

demzufolge der "Deutsche Bundestag ..., soweit es um Gutachten und sonstige Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geht, eine informationspflichtige Behörde" ist, stellt sich die Frage, wie der Bürger von einer Arbeit der WD, zu der er im nächsten Schritt Zugang begehren könnte, Kenntnis erlangt. Ein vollständiges Verzeichnis der Arbeiten der WD befindet sich weder auf deren Website

http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/

noch hilft der Katalog der Bundestagsbibliothek weiter:

http://www.bundestag.de/dokumente/bibliothek

Spannend wird die Antwort auf die Anfrage von Arne Semsrott, Open Knowledge Foundation Deutschland, nach einer "Übersicht aller Ausarbeitungen der Unterabteilung Wissenschaftliche Dienste des Bundestages mit dem Thema, Titel sowie Datum der Arbeiten seit Gründung der Abteilung", Fristablauf: 28. Juli 2015:

https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-ausarbeitungen-ud-wissenschaftliche-dienste/
 

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