http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?st=ent
"Der Freistaat Bayern stellt in Zusammenarbeit mit der juris GmbH, Saarbrücken, den Bürgerinnen und Bürgern wichtige Entscheidungen bayerischer Gerichte des aktuellen Jahres sowie der vergangenen vier Jahre kostenfrei zur Verfügung." Heißt also: Nach vier jahren verschwinden die Urteile hinter einer Bezahlschranke. Da kann man nur hoffen, dass genügend Urteile, die ja nach § 5 UrhG gemeinfrei sind, auf andere Websites gerettet werden.
"Der Freistaat Bayern stellt in Zusammenarbeit mit der juris GmbH, Saarbrücken, den Bürgerinnen und Bürgern wichtige Entscheidungen bayerischer Gerichte des aktuellen Jahres sowie der vergangenen vier Jahre kostenfrei zur Verfügung." Heißt also: Nach vier jahren verschwinden die Urteile hinter einer Bezahlschranke. Da kann man nur hoffen, dass genügend Urteile, die ja nach § 5 UrhG gemeinfrei sind, auf andere Websites gerettet werden.
KlausGraf - am Mittwoch, 12. August 2015, 22:27 - Rubrik: Archivrecht