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Ohne Begründung forderte mich eine Verlagsmitarbeiterin zur Löschung des in

http://archiv.twoday.net/stories/1022483803/

angeführten kurzen Mail-Zitats auf. Pohl hat bereits gelöscht.

Siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/5510512/
[und jünger:
http://archiv.twoday.net/stories/498222878/ ]

Update:

Pohl hat seinen Beitrag geändert:

"Update II: Nachdem ich das ursprüngliche Original-E-Mail-Zitat an dieser Stelle nach einer Aufforderung von De Gruyter zum Löschen desselben heute (2015-10-23) morgen ersatzlos entfernt hatte (Update I), hat De Gruyter mir erklärt, dass es sich ausschließlich an meinem Zitieren von Geschäftsmails gestört hätte, wo eine Paraphrasierung der Verlagsposition geboten gewesen wäre. Ich entschuldige mich hiermit insbesondere für die ursprüngliche Nennung des Absendernamens – das ist in der Tat kein guter Stil – und komme dem Wunsch nach Paraphrasierung nach:

In der E-Mail hieß es, ZLB und De Gruyter hätten vertraglich vereinbart, dass die Bibliotheksdienstes-Jahrgänge von 1967 bis 2012 von De Gruyter retrodigitalisiert[*] und anschließend gegen Geld im Web angeboten werden könnten. Die ZLB habe somit diese Verwertungsrechte an De Gruyter übertragen."

Wieso war die Nennung der Mitarbeiterin schlechter Stil? Wenn ich mich in einer öffentlichen Angelegenheit, über die ich bereits gebloggt habe (was de Gruyter hätte bekannt sein müssen), als Autor an den Verlag wende, dann ist es guter Stil, die erhaltene Auskunft hinsichtlich der öffentlich relevanten Informationen namentlich mit dem Auskunftsgeber oder der Auskunftgeberin und deren Position zu verknüpfen. In einer wissenschaftlichen Arbeit ist es auch üblich, Auskünfte in dieser Weise zu kennzeichnen.

Update:

http://archiv.twoday.net/stories/1022484228/ (zur Rechtslage)

http://infobib.de/2015/10/24/de-gruyter-die-zlb-und-der-bibliotheksbaerendienst/

 

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