http://blog.wikimedia.de/2015/11/23/stadt-mannheim-verklagt-wikimedia-foundation-und-wikimedia-deutschland-%E2%80%92-gemeinfrei-aber-nicht-gemeinsam/
Ich dokumentiere die komplette Stellungnahme, aber ohne die Links:
"Am 16. November ging bei Wikimedia Deutschland eine Klage der Stadt Mannheim gegen die Wikimedia Foundation und unseren Verein ein. Die Klage betrifft 17 Fotos gemeinfreier Gemälde aus dem Bestand der Reiss-Engelhorn Museen in Mannheim, die auf Wikimedia Commons hochgeladen worden sind. Die Wikimedia Foundation und wir prüfen derzeit die Klage.
Unsere Organisationen treten seit jeher dafür ein, öffentliche Werke frei und öffentlich zugänglich zu machen. Der Allgemeinheit verpflichtete Einrichtungen wie Museen und Archive verfolgen einen ähnlichen Zweck, und mit zahlreichen von ihnen haben wir in den letzten Jahren gemeinsam daran gearbeitet, gesammeltes Wissen frei zugänglich zu machen. Wir bedauern sehr, dass die Stadt Mannheim und die Reiss-Engelhorn Museen den öffentlichen Zugang zu Werken einschränken, indem sie die Verbreitung von Fotos dieser Gemälde so rigoros verhindern wollen.
Die 17 Werke, um die es konkret geht, sind in den Reiss-Engelhorn Museen in Mannheim untergebracht. Sämtliche davon wurden von Künstlern erschaffen, die bereits länger als 70 Jahre verstorben sind. Aus diesem Grund sind alle 17 Werke gemeinfrei, das heißt die urheberrechtliche Schutzfrist ist abgelaufen. Sie gehören der Allgemeinheit.
Die Voraussetzungen, unter denen beim Fotografieren gemeinfreier Werke neue Urheberrechte an der Fotografie entstehen können, sind umstritten. Die Stadt Mannheim behauptet, dass es sich bei den besagten Fotos der gemeinfreien Gemälde so verhalte, weil das Museum dafür eigens einen Fotografen bezahlt hat, der Zeit und Aufwand in die Aufnahmen investieren musste. Daraus folgert sie, dass Abbildungen dieser Arbeit nicht frei über Wikimedia Commons geteilt werden sollten.
Wir, Wikimedia Deutschland und Wikimedia Foundation, halten die Position der Stadt und des Museums für falsch. Der Schutz von Urheberrechten sollte nicht zweckentfremdet werden, um damit die Verbreitung von Kunst wie jener, die die Reiss-Engelhorn Museen beherbergen, zu kontrollieren und einzuschränken. Es war und ist die Intention von Urheberrechten, einen Schutz für die Mühen kreativer Arbeit zu bieten. Deshalb gilt in Deutschland bereits eine Schutzfrist, die eine ganze Lebensspanne umfasst. Das aber ist nur eine von zwei Seiten, die untrennbar zur Intention von Schutzfristen gehören. Die zweite ist das Interesse am Gemeinwohl: Schutzfristen sind allein dadurch legitimiert, dass sie enden. Nach Ablauf der Frist sollen Werke neu verwendet und in die kulturelle Teilhabe aller zurückgeführt werden können. Auch das gehört zur Absicht des Urheberrechts. Was nicht dazu gehört, ist eine Fristverlängerung durch die Hintertür. Insbesondere dann nicht, wenn es sich wie bei den Fotos im Auftrag des Museums um originalgetreue 1:1-Abbildungen der Gemälde handelt. Eine handwerklich zeitintensive und aufwändige Arbeit bedingt noch lange keine Kreativität und urheberrechtliche Schöpfungshöhe. Es kann auch eine zeitintensive und aufwändige Arbeit sein, ein Modellauto aus einem Bausatz zu basteln. Und trotzdem entstehen bei dieser Art der originalgetreuen Reproduktion keine neuen Urheberrechte.
Welche Folgen drohen für ehrenamtliche Helfer von Wikipedia und dem freien Medienarchiv Wikimedia Commons – und für alle, die täglich diese Projekte nutzen? Sollte die Stadt Mannheim sich durchsetzen, müssten nicht nur Dateien gelöscht, sondern künftig jedwede Verwendung gemeinfreier Bilder in Wikipedia geprüft werden. Wikipedia würde erheblich weniger bunt. Die Öffentlichkeit würde von der Nutzung gemeinfreier Werke weitestgehend ausgeschlossen. Das ist nicht in unserem Interesse und kann auch nicht im Interesse der Stadt Mannheim und der Reiss-Engelhorn Museen sein:
In der ganzen Welt haben es sich Kulturinstitutionen wie das Amsterdamer Rijksmuseum oder die Dänische sowie die Britische Nationalgalerie zum Ziel gemacht, freien Online-Zugang zu ihren Gemälden herzustellen. Hier in Deutschland arbeiten wir seit Jahren zusammen mit Institutionen am gleichen Ziel. Wikimedia Deutschland und unsere Partner haben allein 2015 mehr als 30 deutsche Institutionen in Projekten wie Coding da Vinci bei der Freigabe und kreativen Verwendung ihrer digitalen Bestände begleitet. Erst am vergangenen Wochenende trafen sich in Vertreter deutscher Museen, Archive und Bibliotheken in Hamburg, um sich in der Konferenzreihe Zugang gestalten! über Zukunftsstrategien für das kulturelle Erbe auszutauschen. Gleichzeitig können wir in diesen Tagen lesen, dass in Hamburg das Museum für Kunst und Gewerbe ein Zeichen setzen will, indem es gemeinfreien Bestand auch frei zur Verfügung stellt. Auf der anderen Seite des Atlantik beschreibt die New York Times eine neue Bewegung für Online-Offenheit von Museen weltweit.
Das sind großartige Perspektiven für kulturelle Teilhabe in Deutschland und weltweit. Millionen Menschen benutzen Wikipedia jeden Tag, um Dinge jenseits der Wände um sie herum zu entdecken, um Neues zu lernen. Wir sollten nicht darauf beharren, die Grenzen physischer Räume digital nachziehen zu wollen.
Christian Rickerts
Geschäftsführender Vorstand "
Kommentar: Der angebliche Schutz der Reproduktionsfotografie dient vor allem einem Zweck: der Remonopolisierung gemeinfreien Kulturguts!
Es gibt zum Thema hier an die 50 Beiträge, die teilweise auch detailliert juristisch argumentieren:
http://archiv.twoday.net/search?q=reproduktionsfoto
Da es um digital erreichbare Fotos geht, gilt auch hier: Gemeinfreies muss auch nach der Digitalisierung gemeinfrei bleiben! Das ist die Überzeugung der EU-Institutionen.
Zum dritten Mal der Hinweis auf die Vorgaben von EU und Europeana:
2010 Europeana-Charta
http://pro.europeana.eu/c/document_library/get_file?uuid=232395e5-0d02-402c-9d1d-5fc584e7fb69&groupId=10602
"Die Digitalisierung von gemeinfreien Inhalten
schafft keine neuen Rechte über diese Inhalte: Alle
Werke, die in analoger Form als Gemeingut
vorliegen, sind auch nach ihrer Digitalisierung
weiterhin Gemeingut."
EMPFEHLUNG DER KOMMISSION
vom 27.10.2011
zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung
http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=DE&f=ST%2016291%202011%20INIT
"Für einen breiten Zugang zu gemeinfreien Inhalten und deren breite Nutzung muss
gewährleistet werden, dass gemeinfreie Inhalte auch nach ihrer Digitalisierung
gemeinfrei bleiben. Die Verwendung auffälliger Wasserzeichen oder anderer visueller
Schutzvorkehrungen als Eigentums- oder Herkunftskennzeichnung auf Kopien
gemeinfreien Materials sollte vermieden werden."
Richtlinie 2013/37/EU vom 26. Juni 2013
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:175:0001:0008:DE:PDF
Der europäische Gesetzgeber spricht vom "Grundsatz, dass gemeinfreies Material nach seiner Digitalisierung gemeinfrei bleiben sollte"
Diese Formulierung wurde in die Begründung des Gesetzentwurfs für die Änderung des deutschen IWG übernommen:
https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/entwurf-eines-gesetzes-ueber-die-weiterverwendung-von-informationen-oeffentlicher-stellen,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf
Update: http://archiv.twoday.net/stories/1022510077/
http://archiv.twoday.net/stories/1022510547/
Ich dokumentiere die komplette Stellungnahme, aber ohne die Links:
"Am 16. November ging bei Wikimedia Deutschland eine Klage der Stadt Mannheim gegen die Wikimedia Foundation und unseren Verein ein. Die Klage betrifft 17 Fotos gemeinfreier Gemälde aus dem Bestand der Reiss-Engelhorn Museen in Mannheim, die auf Wikimedia Commons hochgeladen worden sind. Die Wikimedia Foundation und wir prüfen derzeit die Klage.
Unsere Organisationen treten seit jeher dafür ein, öffentliche Werke frei und öffentlich zugänglich zu machen. Der Allgemeinheit verpflichtete Einrichtungen wie Museen und Archive verfolgen einen ähnlichen Zweck, und mit zahlreichen von ihnen haben wir in den letzten Jahren gemeinsam daran gearbeitet, gesammeltes Wissen frei zugänglich zu machen. Wir bedauern sehr, dass die Stadt Mannheim und die Reiss-Engelhorn Museen den öffentlichen Zugang zu Werken einschränken, indem sie die Verbreitung von Fotos dieser Gemälde so rigoros verhindern wollen.
Die 17 Werke, um die es konkret geht, sind in den Reiss-Engelhorn Museen in Mannheim untergebracht. Sämtliche davon wurden von Künstlern erschaffen, die bereits länger als 70 Jahre verstorben sind. Aus diesem Grund sind alle 17 Werke gemeinfrei, das heißt die urheberrechtliche Schutzfrist ist abgelaufen. Sie gehören der Allgemeinheit.
Die Voraussetzungen, unter denen beim Fotografieren gemeinfreier Werke neue Urheberrechte an der Fotografie entstehen können, sind umstritten. Die Stadt Mannheim behauptet, dass es sich bei den besagten Fotos der gemeinfreien Gemälde so verhalte, weil das Museum dafür eigens einen Fotografen bezahlt hat, der Zeit und Aufwand in die Aufnahmen investieren musste. Daraus folgert sie, dass Abbildungen dieser Arbeit nicht frei über Wikimedia Commons geteilt werden sollten.
Wir, Wikimedia Deutschland und Wikimedia Foundation, halten die Position der Stadt und des Museums für falsch. Der Schutz von Urheberrechten sollte nicht zweckentfremdet werden, um damit die Verbreitung von Kunst wie jener, die die Reiss-Engelhorn Museen beherbergen, zu kontrollieren und einzuschränken. Es war und ist die Intention von Urheberrechten, einen Schutz für die Mühen kreativer Arbeit zu bieten. Deshalb gilt in Deutschland bereits eine Schutzfrist, die eine ganze Lebensspanne umfasst. Das aber ist nur eine von zwei Seiten, die untrennbar zur Intention von Schutzfristen gehören. Die zweite ist das Interesse am Gemeinwohl: Schutzfristen sind allein dadurch legitimiert, dass sie enden. Nach Ablauf der Frist sollen Werke neu verwendet und in die kulturelle Teilhabe aller zurückgeführt werden können. Auch das gehört zur Absicht des Urheberrechts. Was nicht dazu gehört, ist eine Fristverlängerung durch die Hintertür. Insbesondere dann nicht, wenn es sich wie bei den Fotos im Auftrag des Museums um originalgetreue 1:1-Abbildungen der Gemälde handelt. Eine handwerklich zeitintensive und aufwändige Arbeit bedingt noch lange keine Kreativität und urheberrechtliche Schöpfungshöhe. Es kann auch eine zeitintensive und aufwändige Arbeit sein, ein Modellauto aus einem Bausatz zu basteln. Und trotzdem entstehen bei dieser Art der originalgetreuen Reproduktion keine neuen Urheberrechte.
Welche Folgen drohen für ehrenamtliche Helfer von Wikipedia und dem freien Medienarchiv Wikimedia Commons – und für alle, die täglich diese Projekte nutzen? Sollte die Stadt Mannheim sich durchsetzen, müssten nicht nur Dateien gelöscht, sondern künftig jedwede Verwendung gemeinfreier Bilder in Wikipedia geprüft werden. Wikipedia würde erheblich weniger bunt. Die Öffentlichkeit würde von der Nutzung gemeinfreier Werke weitestgehend ausgeschlossen. Das ist nicht in unserem Interesse und kann auch nicht im Interesse der Stadt Mannheim und der Reiss-Engelhorn Museen sein:
In der ganzen Welt haben es sich Kulturinstitutionen wie das Amsterdamer Rijksmuseum oder die Dänische sowie die Britische Nationalgalerie zum Ziel gemacht, freien Online-Zugang zu ihren Gemälden herzustellen. Hier in Deutschland arbeiten wir seit Jahren zusammen mit Institutionen am gleichen Ziel. Wikimedia Deutschland und unsere Partner haben allein 2015 mehr als 30 deutsche Institutionen in Projekten wie Coding da Vinci bei der Freigabe und kreativen Verwendung ihrer digitalen Bestände begleitet. Erst am vergangenen Wochenende trafen sich in Vertreter deutscher Museen, Archive und Bibliotheken in Hamburg, um sich in der Konferenzreihe Zugang gestalten! über Zukunftsstrategien für das kulturelle Erbe auszutauschen. Gleichzeitig können wir in diesen Tagen lesen, dass in Hamburg das Museum für Kunst und Gewerbe ein Zeichen setzen will, indem es gemeinfreien Bestand auch frei zur Verfügung stellt. Auf der anderen Seite des Atlantik beschreibt die New York Times eine neue Bewegung für Online-Offenheit von Museen weltweit.
Das sind großartige Perspektiven für kulturelle Teilhabe in Deutschland und weltweit. Millionen Menschen benutzen Wikipedia jeden Tag, um Dinge jenseits der Wände um sie herum zu entdecken, um Neues zu lernen. Wir sollten nicht darauf beharren, die Grenzen physischer Räume digital nachziehen zu wollen.
Christian Rickerts
Geschäftsführender Vorstand "
Kommentar: Der angebliche Schutz der Reproduktionsfotografie dient vor allem einem Zweck: der Remonopolisierung gemeinfreien Kulturguts!
Es gibt zum Thema hier an die 50 Beiträge, die teilweise auch detailliert juristisch argumentieren:
http://archiv.twoday.net/search?q=reproduktionsfoto
Da es um digital erreichbare Fotos geht, gilt auch hier: Gemeinfreies muss auch nach der Digitalisierung gemeinfrei bleiben! Das ist die Überzeugung der EU-Institutionen.
Zum dritten Mal der Hinweis auf die Vorgaben von EU und Europeana:
2010 Europeana-Charta
http://pro.europeana.eu/c/document_library/get_file?uuid=232395e5-0d02-402c-9d1d-5fc584e7fb69&groupId=10602
"Die Digitalisierung von gemeinfreien Inhalten
schafft keine neuen Rechte über diese Inhalte: Alle
Werke, die in analoger Form als Gemeingut
vorliegen, sind auch nach ihrer Digitalisierung
weiterhin Gemeingut."
EMPFEHLUNG DER KOMMISSION
vom 27.10.2011
zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung
http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=DE&f=ST%2016291%202011%20INIT
"Für einen breiten Zugang zu gemeinfreien Inhalten und deren breite Nutzung muss
gewährleistet werden, dass gemeinfreie Inhalte auch nach ihrer Digitalisierung
gemeinfrei bleiben. Die Verwendung auffälliger Wasserzeichen oder anderer visueller
Schutzvorkehrungen als Eigentums- oder Herkunftskennzeichnung auf Kopien
gemeinfreien Materials sollte vermieden werden."
Richtlinie 2013/37/EU vom 26. Juni 2013
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:175:0001:0008:DE:PDF
Der europäische Gesetzgeber spricht vom "Grundsatz, dass gemeinfreies Material nach seiner Digitalisierung gemeinfrei bleiben sollte"
Diese Formulierung wurde in die Begründung des Gesetzentwurfs für die Änderung des deutschen IWG übernommen:
https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/entwurf-eines-gesetzes-ueber-die-weiterverwendung-von-informationen-oeffentlicher-stellen,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf
Update: http://archiv.twoday.net/stories/1022510077/
http://archiv.twoday.net/stories/1022510547/
„Alfried Wieczorek (cropped)“ von Bruchbilder - Selbst fotografiert. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons.
KlausGraf - am Dienstag, 24. November 2015, 16:05 - Rubrik: Archivrecht
Alfi (Gast) meinte am 2015/11/24 18:36:
REM ist geschäftstüchtig
http://www.rnz.de/nachrichten/metropolregion_artikel,-Auf-diese-Aegypten-Sammlung-legt-der-Museums-Chef-keinen-Wert-mehr-_arid,40456.htmloder
http://www.welt.de/regionales/stuttgart/article112137692/Museen-streiten-mit-Sammler-um-Aegypten-Exponate.html
Gast (Gast) antwortete am 2015/11/25 10:34:
Und? Ein Sammler will keine Angaben zur Herkunft seiner verliehenen Exponate machen und keinen Gutachten zur Echtheit zulassen. Deshalb hat das REM kein Interesse mehr an dieser Sammlung. Finde ich verständlich.