A. Praefcke macht mich aufmerksam auf
http://hoesmann.eu/reiss-engelhorn-museum-scheitert-mit-klage-gegen-wikipedia-foto/
"Zur Begründung fü[hrt] das Gericht aus, dass hier durch die Fotografie die Gemeinfreiheit umgangen und letztlich ein neues Schutzrecht geschaffen werden würde. Dieses steht aber gerade nicht im Einklang mit dem Wesen der Gemeinfreiheit. Zudem liegt in der reinen Reproduktion einer zweidimensionalen Vorlage eine rein technische Tätigkeit, welche noch nicht die [sic, KG] Kriterien für einen urheberrechtlichen Lichtbildschutz entspricht."
Siehe aktuell
http://archiv.twoday.net/stories/1022510077/
http://archiv.twoday.net/stories/1022509983/
http://hoesmann.eu/reiss-engelhorn-museum-scheitert-mit-klage-gegen-wikipedia-foto/
"Zur Begründung fü[hrt] das Gericht aus, dass hier durch die Fotografie die Gemeinfreiheit umgangen und letztlich ein neues Schutzrecht geschaffen werden würde. Dieses steht aber gerade nicht im Einklang mit dem Wesen der Gemeinfreiheit. Zudem liegt in der reinen Reproduktion einer zweidimensionalen Vorlage eine rein technische Tätigkeit, welche noch nicht die [sic, KG] Kriterien für einen urheberrechtlichen Lichtbildschutz entspricht."
Siehe aktuell
http://archiv.twoday.net/stories/1022510077/
http://archiv.twoday.net/stories/1022509983/
KlausGraf - am Mittwoch, 25. November 2015, 12:43 - Rubrik: Archivrecht