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Die im Bundesarchivgesetz festgelegte Anbietungspflicht scheint selbst im Bundesinnenministerium unbekannt zu sein, das nach einem Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 19.07.2012 selbst die Anweisung zur Vernichtung von Verfassungsschutzakten gab:

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat zehn Tage nach dem Auffliegen der Thüringer Neonazi-Zelle NSU angeordnet, dass die Protokolle von sechs Abhörmaßnahmen des Bundesamts für Verfassungsschutz vernichtet werden, obwohl es sich dabei um Spitzelaktionen gegen Rechtsextremisten gehandelt hatte...Das BMI bestätigte den Vorgang am Abend und rechtfertigt ihn mit einer „fristgerechten Sammelanordnung für Löschungsfälle nach Ablauf der Speicherfrist“, so ein Ministeriumssprecher. Der Vorgang sei in der Sache gerechtfertigt und die zeitliche Nähe zum Aufdecken des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ NSU um Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe ein Zufall.

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.verfassungsschutzbericht-schredder-befehl-von-ganz-oben.67f9752e-8f11-4ecc-9590-2c46e6974d92.html

S.a.
http://archiv.twoday.net/stories/97068889/
http://archiv.twoday.net/stories/97072455/
http://archiv.twoday.net/stories/109324340/
http://archiv.twoday.net/stories/109329711/
 

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