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Stefan Heßbrüggen (Gast) meinte am 2012/07/21 23:21:
Recht am eigenen Bild?
Kann man eigentlich klagen, wenn ein Bild der eigenen Hand ohne Rückfrage in die Public Domain gestellt wird? Zumal diese Fingerlinge nicht wirklich ästhetisch wirken. 
KlausGraf antwortete am 2012/07/21 23:30:
Die Hand ist nicht ohne Mühe identifizierbar
daher aus meiner Sicht kein Recht am Bild der eigenen Hand. Wer gegen seinen Arbeitsvertrag bei Google verstößt, indem er seine eigene Hand aufnimmt, muss mit der Bloßstellung leben.

Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Augenbalken 
 

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