Mit ihr hatte sich das Bundesverfassungsgericht zu befassen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20101104_1bvr338908.html
Es wurden erhebliche Verfahrensfehler begangen. Bei interdisziplinären Arbeiten muss für jedes Fachgebiet mindestens ein Gutachter bestellt werden.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20101104_1bvr338908.html
Es wurden erhebliche Verfahrensfehler begangen. Bei interdisziplinären Arbeiten muss für jedes Fachgebiet mindestens ein Gutachter bestellt werden.
KlausGraf - am Donnerstag, 9. Dezember 2010, 18:34 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb