" ... „Ein Original ist unersetzlich – gut gesichert und versichert zum Schutz Ihres Archivs“, so lautet der Titel der Infobroschüre der Westfälischen Provinzial Versicherung zum Thema Archivalienversicherung, die im Oktober in Zusammenarbeit mit dem LWL-Archivamt erschienen ist. Das Versicherungskonzept zielt darauf ab, die möglichen Wiederherstellungskosten nach einem Schadensfall zu versichern, aus Sicht des Versicherers und des LWL-Archivamtes der einzig mögliche Weg, da es sich bei Archivgut in den meisten Fällen um Unikate handelt, die nicht wiederbeschafft werden können. Viele Schäden könnten verhindert werden, wenn bereits bei der Einrichtung von Archiven der Schadensprävention mehr Beachtung beigemessen würde. Tipps zu Schadensverhütung nehmen daher in der Broschüre neben konkreten Versicherungsbeispielen viel Raum ein.
Die Druckversion (PDF)kann unter Angabe der Bestellnummern 492/57 u. 492/57a (Anlage) bei der Westfälischen Provinzial Versicherung, Abt. Firmenkunden Kommunen – Sach, Provinzial-Allee 1, 48159 Münster bestellt werden."
Quelle: LWL-Archivamt für Westfalen
Wolf Thomas - am Donnerstag, 9. Dezember 2010, 21:19 - Rubrik: Bestandserhaltung
ladislaus (Gast) meinte am 2010/12/10 09:11:
Die wohlgeformten Worte machen die Tatsache natürlich nicht verschwinden, dass es volkswirtschaftlich unsinnig ist, wenn sich staatliche Stellen versichern. Versicherungen sind dann sinnvoll, wenn ein einzelner sein Risiko durch Zusammenschluss mit anderen so verteilt, dass es berechenbar bleibt. Der Staat ist schon der größtmögliche Zusammenschluss, das Risiko ist schon auf alle Schultern verteilt. Eine staatliche Stelle muss über Notfall-Finanzausgleiche versichert werden. Der einzige, der bei einer privaten Versicherung staatlicher Risiken verdient, ist der Versicherer.