Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2011/01

Personenstandsurkunden im Stadtarchiv Kiel können nach der geltenden Benutzungsordnung vom 26.11.2009 nur bei den mehr als 110 Jahre alten Geburtsurkunden frei eingesehen werden. Ohne Einschränkungen werden Heiratsbücher nur vorgelegt, wenn sie älter als 115 (statt 80) Jahre sind, Sterberegister nur, wenn sie älter als 75 (statt 30) Jahre alt sind. Bei den 10 Jahre jüngeren Büchern wird eine Erklärung zum Schutz der Persönlichkeitsrechte verlangt. Alle folgenden Jahrgänge sind nicht frei zugänglich, es werden aber Reproduktionen erstellt. Eine Begründung für diese vom Personenstandsgesetz abweichenden Fristen wird nicht gegeben.
Im Augsburger Stadtarchiv werden nur Auskünfte aus den Personenstandsunterlagen erteilt bzw. Kopien angefertigt. Dabei fallen natürlich Gebühren an. Die Bücher werden den Forschern nicht vorgelegt. Begründung: Berücksichtigung schutzwürdiger Belange Dritter.
Wie sind Ihre Erfahrungen in Ihrem Stadtarchiv? Schreiben Sie uns, wo es gut läuft und wo es Probleme bei der Familienforschung in den Archiven gibt. Oft werden auch Restriktionen durch neue Gebührenordnungen aufgebaut.



Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/11508662/
http://archiv.twoday.net/search?q=personenstands
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma