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Die Stiftung erinnert an ihr Schreiben vom 5.8.2010 und ignoriert damit die Anregung der Behörde des Bundesbeauftragten für das IFG, von einer Vorschusszahlung von 250 Euro abzusehen.
Die Stiftung erinnert an ihr Schreiben vom 5.8.2010 und ignoriert damit die Anregung der Behörde des Bundesbeauftragten für das IFG, von einer Vorschusszahlung von 250 Euro abzusehen.
KlausGraf - am Montag, 3. Januar 2011, 14:53 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz