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Es geht um die stilisierte Schildkröte auf dem kanadischen Verkehrsschild, die absurderweise als urheberrechtlich geschütztes Werk betrachtet wird.

Es geht um die stilisierte Schildkröte auf dem kanadischen Verkehrsschild, die absurderweise als urheberrechtlich geschütztes Werk betrachtet wird.

KlausGraf - am Mittwoch, 5. Januar 2011, 11:40 - Rubrik: Archivrecht