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http://www.welt.de/kultur/article12482167/Bundespatentgericht-loescht-Marke-Neuschwanstein.html

Das Gericht begründete am Dienstag seine Entscheidung unter anderem damit, dass der Name Neuschwanstein als Bezeichnung eines herausragenden Kulturgutes Allgemeingut sei. Der Begriff sei deswegen „einer markenrechtlichen Monopolisierung und Kommerzialisierung entzogen“.

Leitsatz gemäß Eilunterrichtung:

"Bezeichnungen von Kulturgütern mit herausragender
Bedeutung, die zum nationalen kulturellen Erbe oder zum Weltkulturerbe gehören, sind Allgemeingut und auch deshalb einer markenrechtlichen Monopolisierung und Kommerzialisierung entzogen. Solche Bezeichnungen weisen regelmäßig auch ohne Sachbezug zu den beanspruchten Waren und Dienstleistungen
keine Unterscheidungskraft auf." http://goo.gl/jrRdw = bpatg.de PDF

Siehe dazu auch http://archiv.twoday.net/stories/11892535/

Update: Volltext
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/04-02-2011-bpatg-25-w-pat-182-09.html
 

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