http://blog.die-linke.de/digitalelinke/linke-legt-alternativen-gesetzentwurf-zu-verwaisten-werken-vor/
Nachdem die SPD einen Gesetzentwurf zum Umgang mit verwaisten und vergriffenen Werken vorgelegt hat (Drs. 17/3991) und dieser Kritik unter anderem an dieser Stelle erntete, legt DIE LINKE nun einen eigenen Entwurf (Drs. 17/04661) vor.
Der zentrale Unterschied besteht in der Herangehensweise an das Problem. Während der SPD-Gesetzentwurf diese Frage im Rahmen des Urheberwahrnehmungsrechts an die Verwertungsgesellschaften delegiert, regt der LINKE Entwurf die Einrichtung einer klaren Beschränkung des Urheberrechts, auch Schranke genannt, an. nichtkommerzielle Einrichtungen wie Bibliotheken oder Museen sollen Werke, deren Urheber unbekannt oder die Rechtesituation nach einer Standardsuche unklar bleibt, öffentlich zugänglich machen dürfen. Eine Erlaubnis von Verwertungsgesellschaften, die wie im SPD-Entwurf die Rechte unbekannter Urheber fiktiv wahrnehmen, soll nicht eingeholt werden müssen.
Ein weiterer Unterschied besteht in der Vorschrift der Suche nach möglichen Rechteinhabern. DIE LINKE will diese Suche auf eine standardisierte, also computergestützte Suche beschränken, um den Bibliothekenund sonstigen Einrichtungen nicht eine hohe bürokratische und kostenträchtige Last aufzubürden.
Und nicht zuletzt sollen Vergütungen nur in dem Fall gezahlt werden, dass tatsächlich berechtigte Ansprüche bestehen.
Nachdem die SPD einen Gesetzentwurf zum Umgang mit verwaisten und vergriffenen Werken vorgelegt hat (Drs. 17/3991) und dieser Kritik unter anderem an dieser Stelle erntete, legt DIE LINKE nun einen eigenen Entwurf (Drs. 17/04661) vor.
Der zentrale Unterschied besteht in der Herangehensweise an das Problem. Während der SPD-Gesetzentwurf diese Frage im Rahmen des Urheberwahrnehmungsrechts an die Verwertungsgesellschaften delegiert, regt der LINKE Entwurf die Einrichtung einer klaren Beschränkung des Urheberrechts, auch Schranke genannt, an. nichtkommerzielle Einrichtungen wie Bibliotheken oder Museen sollen Werke, deren Urheber unbekannt oder die Rechtesituation nach einer Standardsuche unklar bleibt, öffentlich zugänglich machen dürfen. Eine Erlaubnis von Verwertungsgesellschaften, die wie im SPD-Entwurf die Rechte unbekannter Urheber fiktiv wahrnehmen, soll nicht eingeholt werden müssen.
Ein weiterer Unterschied besteht in der Vorschrift der Suche nach möglichen Rechteinhabern. DIE LINKE will diese Suche auf eine standardisierte, also computergestützte Suche beschränken, um den Bibliothekenund sonstigen Einrichtungen nicht eine hohe bürokratische und kostenträchtige Last aufzubürden.
Und nicht zuletzt sollen Vergütungen nur in dem Fall gezahlt werden, dass tatsächlich berechtigte Ansprüche bestehen.
KlausGraf - am Donnerstag, 10. Februar 2011, 15:46 - Rubrik: Archivrecht