"Durch die Verbindung einer Kinderzeichnung, in der Hildegard von Bingen mit "stummelartigen Händen und Füßen" und einem lachenden Smiley als Gesicht dargestellt wird, und der Wortunterschrift "Hl. Hildegard" wird diese entstellt und erhält den Charakter einer Karikatur." (Leitsatz Kanzlei Hild)
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/28-03-2012-bpatg-28-w-pat-81-11.html

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/28-03-2012-bpatg-28-w-pat-81-11.html

KlausGraf - am Montag, 10. September 2012, 21:13 - Rubrik: Archivrecht
FeliNo meinte am 2012/09/11 00:07:
Die (erkennbar abstrahierte) "Tracht" der prophetessa als "Grab" zu deuten (wie der juristische Schriftsatz sagt), verweist auf eine recht aparte Wahrnehmung...