Landgericht Braunschweig. Urteil vom 12.08.2009, Az.: 9 S 417/08
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/12-08-2009-lg-braunschweig-9-s-417-08.html
Eine befriedigende Darstellung des Sachverhalts gibt das Urteil nicht, aber aus den Ausführungen ist zu entnehmen, dass es sich um einen Artikel über eine Ausstellung handelte, der dort gezeigte geschützte Bilder abbildete. Während das Amtsgericht der Klage stattgegeben hatte, macht das LG deutlich, dass die Verwendung nicht durch bloßen Zeitablauf unzulässig wird.
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/12-08-2009-lg-braunschweig-9-s-417-08.html
Eine befriedigende Darstellung des Sachverhalts gibt das Urteil nicht, aber aus den Ausführungen ist zu entnehmen, dass es sich um einen Artikel über eine Ausstellung handelte, der dort gezeigte geschützte Bilder abbildete. Während das Amtsgericht der Klage stattgegeben hatte, macht das LG deutlich, dass die Verwendung nicht durch bloßen Zeitablauf unzulässig wird.
KlausGraf - am Montag, 14. Februar 2011, 16:27 - Rubrik: Archivrecht