http://blog.zeit.de/open-data/2011/02/14/greenpeace-co2-endlager/
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat am Sonntag eine Karte mit möglichen Standorten für ein C02-Endlager veröffentlicht. Die Liste mit den zugrunde liegenden Informationen stammt von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Die Behörde aber hatte die Veröffentlichung durch die Umweltorganisation untersagt, da die Datenbank dem Urheberrecht unterliege, in einem entsprechenden Schreiben heißt es: “Die BGR gewährt den Zugang zu den Informationen zum eigenen Gebrauch gemäß §53 UrhG. Sie erhalten keine Rechte zur Weitergabe oder Verbreitung der Daten.”
Den weiteren KURZEN Text (vgl. § 49 II UrhG), den ich zitierte, habe ich entfernt, nachdem mir folgende Mail zuging:
On Sun, 20 Feb 2011 11:16:19 +0100
Lorenz Matzat wrote:
> hallo herr graf
>
> ich bin autor des opendatablog von zeit.de. in ihrem blog
> nutzen sie
> weite teile eines meiner texte - sie geben zwar die
> quelle an, nicht den
> autor.
>
> http://archiv.twoday.net/stories/14634234/
>
> http://blog.zeit.de/open-data/2011/02/14/greenpeace-co2-endlager/
>
> zeit online texte unterliegen dem copyright. bitte
> entfernen sie den
> text in der form. sie können gerne eine einleitung
> schreiben und einzlne
> zitate daraus verwenden.
>
>
> mfg, l.matzat
Wer es nötig hat, wegen der Übernahme eines rein berichtenden kurzen Textes zum Thema Open (!) Data so zu reagieren, hat es offenbar nötig. Wenn Verleger mit Leistungsschutzrechtambitionen im Netz herumballern, dann habe ich dafür ein gewisses Verständnis. Kein Verständnis habe ich dafür, wenn ein Autor, dem es in diesem Fall um die Sache gehen sollte, sich so anstellt.
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat am Sonntag eine Karte mit möglichen Standorten für ein C02-Endlager veröffentlicht. Die Liste mit den zugrunde liegenden Informationen stammt von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Die Behörde aber hatte die Veröffentlichung durch die Umweltorganisation untersagt, da die Datenbank dem Urheberrecht unterliege, in einem entsprechenden Schreiben heißt es: “Die BGR gewährt den Zugang zu den Informationen zum eigenen Gebrauch gemäß §53 UrhG. Sie erhalten keine Rechte zur Weitergabe oder Verbreitung der Daten.”
Den weiteren KURZEN Text (vgl. § 49 II UrhG), den ich zitierte, habe ich entfernt, nachdem mir folgende Mail zuging:
On Sun, 20 Feb 2011 11:16:19 +0100
Lorenz Matzat wrote:
> hallo herr graf
>
> ich bin autor des opendatablog von zeit.de. in ihrem blog
> nutzen sie
> weite teile eines meiner texte - sie geben zwar die
> quelle an, nicht den
> autor.
>
> http://archiv.twoday.net/stories/14634234/
>
> http://blog.zeit.de/open-data/2011/02/14/greenpeace-co2-endlager/
>
> zeit online texte unterliegen dem copyright. bitte
> entfernen sie den
> text in der form. sie können gerne eine einleitung
> schreiben und einzlne
> zitate daraus verwenden.
>
>
> mfg, l.matzat
Wer es nötig hat, wegen der Übernahme eines rein berichtenden kurzen Textes zum Thema Open (!) Data so zu reagieren, hat es offenbar nötig. Wenn Verleger mit Leistungsschutzrechtambitionen im Netz herumballern, dann habe ich dafür ein gewisses Verständnis. Kein Verständnis habe ich dafür, wenn ein Autor, dem es in diesem Fall um die Sache gehen sollte, sich so anstellt.
KlausGraf - am Montag, 14. Februar 2011, 20:52 - Rubrik: Archivrecht