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http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,746518,00.html

Der Ministerialrat Dr. Dr. Ulrich Tammler verfasste für den damaligen CSU-Abgeordneten die Ausarbeitung "Die Frage nach einem Gottesbezug in der US-Verfassung und die Rechtsprechung des Supreme Court zur Trennung von Staat und Religion".
Tammler beendete seine Arbeit an dem zehnseitigen Papier am 13. Mai 2004 und leitete es unter der Registernummer WF III - 100/04 an das Abgeordnetenbüro Guttenbergs. Obwohl Abgeordnete die Wissenschaftlichen Dienste nur im Rahmen ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit nutzen dürfen, fügte Guttenberg die Arbeit in seine Dissertation nahezu vollständig ein.

Strenge Richtlinien für Verwertung

Änderungen an dem Text finden sich kaum. So tauschte er etwa das Wort "Begriff" gegen das Wort "Bezug" aus, fügte ein "freilich" ein, änderte ein "teilweise" in ein "zuweilen" und bezeichnete das "oberste Bundesgericht" als "Supreme Court".

Dr. Dr. Tammler selbst wird namentlich in keiner von Guttenbergs Quellenangaben zitiert. Lediglich die Arbeit der Wissenschaftlichen Dienste erwähnt Guttenberg auf Seite 391 seiner Promotionsschrift. "Vergleiche auch eine im Auftrag des Verfassers entwickelte Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 13. Mai 2004", ist unter der Fußnote 83 vermerkt.

Die rund 60 Gutachter der Wissenschaftlichen Dienste sollen die Abgeordneten bei ihrer Arbeit als Abgeordnete unterstützen. "Der Deutsche Bundestag behält sich sämtliche Rechte an den Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste vor. Veröffentlichung und Verbreitung bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Abteilungsleitung", heißt es in den Richtlinien für die Dienste.


Zum Thema
http://archiv.twoday.net/search?q=guttenberg

Update:

http://goo.gl/WLdG7 = faz.net


http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Plagiate

Vgl. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,746560,00.html
 

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