http://www.iuwis.de/blog/guttenberg-%E2%80%93-mit-konsequenzen-f%C3%BCr-wissenschaftsethos
Wieder einmal hat Rainer Kuhlen Überlegungen angestellt, ohne die hier kurz zuvor publizierten Gedanken zur Kenntnis zu nehmen:
http://archiv.twoday.net/stories/14645329/
Kuhlen schreibt: Dissertationen gehören in den öffentlichen und elektronischen Raum, nicht in die Schublade der Gutachter oder in die Regale einer einzelnen Universitätsbibliothek. Das heißt nun nicht unmittelbar, dass für Dissertationen, wie es ja für die Qualitätskontrolle jenseits des individuellen Peer Review zuweilen erprobt wird, ein Public Reviewing zu erfolgen habe. Aber allein schon die Gewissheit, dass jede Arbeit unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens weltweit öffentlich zugänglich wird, wird dazu führen, dass Gutachter sorgfältiger arbeiten und vor allem Verfasser solche Werken sich eher bemüßigt sehen, die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens einzuhalten.
Ich schrieb: Es ist dringend vorzusehen, dass jede Dissertation auf dem Hochschulschriftenserver Open Access zu veröffentlichen ist. Schon das Wissen, dass jeder dann nach unerlaubten Entlehnungen fahnden kann, kann abschreckende Wirkung entfalten.
Kuhlen spricht auch das Thema Open-Access-Mandate und Zweitveröffentlichungsrecht an:
Dies wird ja derzeit über die Einführung eines, vermutlich in § 38 UrhG zu verankernden Zweitveröffentlichungsrechts im Rahmen des Dritten Korbs diskutiert. Anders als bislang die Mehrzahl der Wissenschaftsorganisationen bin ich allerdings der Ansicht, dass ein Zweitveröffentlichungsrecht zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, aber nicht ausreicht. Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf, dass die teilweise oder ganz mit öffentlichen Mitteln erstellten Werken frei für jedermann, nach Möglichkeit ohne jede Embargo-Frist, zur Einsicht und Verfügung stehen.
Diese Entscheidung den Autoren selber zu überlassen, ob sie also das eventuell wiedergewonnene Zweitveröffentlichungsrecht für eine Open-Access-Bereitstellung nutzen wollen, hieße das Ziel der durchgängigen öffentlichen Verfügbarkeit von mit öffentlichen Mitteln erstellten Werken unakzeptabel weit in die Zukunft zu verschieben.
Welches Regulierungsmittel, die freie Zugänglichkeit zu erreichen, passend ist, muss ausgelotet werden. Möglich wäre die Einführung einer Zwangslizenz gegenüber den Rechteinhabern zugunsten von öffentlichen Einrichtungen wie Bibliotheken. Vielleicht reichten aber einfache Änderungen in den Arbeits-/Dienstverträgen der Wissenschaftler aus. Aber dass eine solche freie Verfügbarkeit nicht zuletzt auch ein Mittel zur Qualitätssicherung ist, kann man aus dem Fall Guttenberg lernen.
Kuhlen unterlässt es, meine ausführliche Stellungnahme dazu in meiner Steinhauer-Rezension zu zitieren:
http://archiv.twoday.net/stories/8401787/
Wie soll eine weiterführende Diskussion stattfinden, wenn man sich nicht bemüht, den Kreis der Zitierwürdigen
http://archiv.twoday.net/stories/14646096/#14646904
fair zu bestimmen? Schreibe ich hier für den Papierkorb oder was? Natürlich kann auch ich nicht sicherstellen, dass ich alles Maßgebliche zur Kenntnis nehme und Ideen anderer immer korrekt attribuiere - das ist bei dieser Art von Diskurs schlicht und einfach nicht möglich. Dass Kuhlen sich aber darum hinreichend bemüht, kann ich nicht finden.
Wieder einmal hat Rainer Kuhlen Überlegungen angestellt, ohne die hier kurz zuvor publizierten Gedanken zur Kenntnis zu nehmen:
http://archiv.twoday.net/stories/14645329/
Kuhlen schreibt: Dissertationen gehören in den öffentlichen und elektronischen Raum, nicht in die Schublade der Gutachter oder in die Regale einer einzelnen Universitätsbibliothek. Das heißt nun nicht unmittelbar, dass für Dissertationen, wie es ja für die Qualitätskontrolle jenseits des individuellen Peer Review zuweilen erprobt wird, ein Public Reviewing zu erfolgen habe. Aber allein schon die Gewissheit, dass jede Arbeit unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens weltweit öffentlich zugänglich wird, wird dazu führen, dass Gutachter sorgfältiger arbeiten und vor allem Verfasser solche Werken sich eher bemüßigt sehen, die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens einzuhalten.
Ich schrieb: Es ist dringend vorzusehen, dass jede Dissertation auf dem Hochschulschriftenserver Open Access zu veröffentlichen ist. Schon das Wissen, dass jeder dann nach unerlaubten Entlehnungen fahnden kann, kann abschreckende Wirkung entfalten.
Kuhlen spricht auch das Thema Open-Access-Mandate und Zweitveröffentlichungsrecht an:
Dies wird ja derzeit über die Einführung eines, vermutlich in § 38 UrhG zu verankernden Zweitveröffentlichungsrechts im Rahmen des Dritten Korbs diskutiert. Anders als bislang die Mehrzahl der Wissenschaftsorganisationen bin ich allerdings der Ansicht, dass ein Zweitveröffentlichungsrecht zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, aber nicht ausreicht. Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf, dass die teilweise oder ganz mit öffentlichen Mitteln erstellten Werken frei für jedermann, nach Möglichkeit ohne jede Embargo-Frist, zur Einsicht und Verfügung stehen.
Diese Entscheidung den Autoren selber zu überlassen, ob sie also das eventuell wiedergewonnene Zweitveröffentlichungsrecht für eine Open-Access-Bereitstellung nutzen wollen, hieße das Ziel der durchgängigen öffentlichen Verfügbarkeit von mit öffentlichen Mitteln erstellten Werken unakzeptabel weit in die Zukunft zu verschieben.
Welches Regulierungsmittel, die freie Zugänglichkeit zu erreichen, passend ist, muss ausgelotet werden. Möglich wäre die Einführung einer Zwangslizenz gegenüber den Rechteinhabern zugunsten von öffentlichen Einrichtungen wie Bibliotheken. Vielleicht reichten aber einfache Änderungen in den Arbeits-/Dienstverträgen der Wissenschaftler aus. Aber dass eine solche freie Verfügbarkeit nicht zuletzt auch ein Mittel zur Qualitätssicherung ist, kann man aus dem Fall Guttenberg lernen.
Kuhlen unterlässt es, meine ausführliche Stellungnahme dazu in meiner Steinhauer-Rezension zu zitieren:
http://archiv.twoday.net/stories/8401787/
Wie soll eine weiterführende Diskussion stattfinden, wenn man sich nicht bemüht, den Kreis der Zitierwürdigen
http://archiv.twoday.net/stories/14646096/#14646904
fair zu bestimmen? Schreibe ich hier für den Papierkorb oder was? Natürlich kann auch ich nicht sicherstellen, dass ich alles Maßgebliche zur Kenntnis nehme und Ideen anderer immer korrekt attribuiere - das ist bei dieser Art von Diskurs schlicht und einfach nicht möglich. Dass Kuhlen sich aber darum hinreichend bemüht, kann ich nicht finden.
KlausGraf - am Dienstag, 22. Februar 2011, 00:19 - Rubrik: Open Access
Trithemius meinte am 2011/02/22 12:42:
Aber gewiss schreiben Sie nicht für den Papierkorb. Das zeigt die hohe Platzierung von Archivalia in den Charts. Sollen die Köpfe der vielen Leser denn Papierkörbe sein?Können Sie davon ausgehen, dass Kuhlen Ihren Text gelesen hat? Eventuell hat er auch nur den Überblick verloren und bei all der Aufregung um Dr. Potemkin vergessen, dass er Ähnliches schon bei Ihnen gelesen hat. Manchmal ist es auch schön, beklaut zu werden, denn es verbirgt sich dahinter eine gewisse Wertschätzung. Man klaut ja kein Talmi. Mich hat bei Twitter Sascha Lobo beklaut, und meine Hegemann-Montage hat bei Guttenplag auch jemand nachgemacht, aber nicht so schön.
Rainer Kuhlen (Gast) antwortete am 2011/02/22 18:05:
Manche denken auch selber
Ich habe schon verschiedentlich angemerkt, dass Grafs Archivalia wichtig und informativ sind. Trotzdem muss man nicht bei jedem Gedanken, den man selber hat, nachschauen, ob den vielleicht Klaus Graf schon ähnlich formuliert hat. Deshalb hat man noch lange nicht einen Guttenbergschen Überbllick verloren. Dass der Fall Guttenberg Wasser auf die Mühlen von Open Access ist, leuchtet jedem bei etwas Nachdenken ein (den konkreten Hinweis darauf habe ich allerdings, wie belegt, von Herrn Steinhauer bekommen). Was soll das Buhlen um Beachtwerden? Ich halte Grafs Pochen auf seine Einsichten für überflüssig. Sein Status ist in der Blogger-Szene gesichert. Blogs enthalten keine wissenschaftlichen Aufsätze, sondern spiegeln die persönlichen Einsichten wieder und müssen/sollen zuweilen auch schnell geschrieben und veröffentliocht werden. Das gilt bei mir bei NETETHCIS noch mehr als bei IUWIS. Auch jetzt der Beitrag, den ich bei NETETHICS wohl noch heute mit dem Titel "Doch nur ein Fall, kein „Fall“ – Moral und Werte auf dem Prüfstand" einstellen werde, ist nicht in jeder Hinsicht originell; Einiges mag auch irgendwo Klaus Graf geschrieben haben. Aber auf durchgängige Referenzierung in einem Blog mag ich mich nicht verpflichten.
KlausGraf antwortete am 2011/02/22 18:11:
Unter A-Bloggern würde sich das Problem nicht so stellen
Wenn die führenden Blogger ein aktuelles Thema behandeln, dann ist es meist selbstverständlich, dass sie via RSS zur Kenntnis nehmen und verlinken, was andere Blogger dieses Zitierzirkels dazu geschrieben haben. Ich halte meinen Vorwurf aufrecht.
Trithemius antwortete am 2011/02/22 20:50:
Manchmal liegen Ideen auch einfach in der Luft
Bevor ich hier in eine Auseinandersetzung gerate, die mich nichts angeht, möchte ich einmal darauf hinweisen, dass keiner mehr überblicken kann, was in der Blogosphäre geschrieben wird, unabhängig davon, ob er A-, B- oder C-Blogger ist. Erfreulich am Fall Guttenberg ist die konzentrierte Reaktion von Vertretern der akademischen Zunft, die man an anderer Stelle so vermisst, wenn es beispielsweise um die Aushöhlung der Bildung an Universitäten und die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung geht. Hier in Hannover ist eine Figur wie Utz Claassen Honorarprofessor am Institut für Controlling der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität, und man fragt sich, wie er das hat werden können. Und der dubiose Herr Maschmeyer darf sich mit einem Dr. hc. schmücken, verliehen durch die Universität Braunschweig, nachdem er dort einen Lehrstuhl finanziert.Wenn der Fall Guttenberg dazu führt, dass die Verleihung von akademischen Titeln transparenter wird und mehr Wachsamkeit in die Universitäten einkehrt, ja, dann ist es ziemlich gleichgültig, wer sich die Idee Open Access an die Fahnen heften darf.
Feliks_Dzerzhinsky (Gast) meinte am 2011/02/22 19:04:
Grundlagen wissenschaftlichen Zitierens
Vielen Dank! Wir haben das Verfahren hier mal übersichtlich dargestellt:Grundlagen wissenschaftlichen Zitierens