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23 Februar 2011
Bayreuth (dpa) – Die Universität Bayreuth hat den Doktortitel von Karl-Theodor zu Guttenberg aberkannt.

Was nun ?

update: 24.2.2011:

"Der Entdecker der Mängel in Karl-Theodor zu Guttenbergs Doktorarbeit, der Juraprofessor Andreas Fischer-Lescano, wirft dem Minister vorsätzliche Täuschung vor. Er beklagte im «Tagesspiegel», die Uni Bayreuth habe sich bei der Aberkennung des Titels vor einer Wertung der Täuschung gedrückt. Der CSU-Politiker habe systematisch verschleiert und abgeschrieben. Der Präsident der Uni Bayreuth, Rüdiger Bormann, teilte inzwischen mit, es werde nun geprüft, ob Guttenberg die Promotionskommission getäuscht habe".

(rz newsticker)



Vierprinzen
vom hofe - am Mittwoch, 23. Februar 2011, 17:51 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
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Catrin (Gast) meinte am 23. Feb, 20:41:
Ob Täuschung oder nicht
musste die Universität Bayreuth so nicht entscheiden. Weh dem, ...
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Nordwestwind meinte am 23. Feb, 20:54:
Wenn Herr Guttenberg am Wochenende...
... seine Doktorarbeit nochmals gründlich lesen musste, um festzustellen, was wirklich drin steht ... hmm... ICH kann mich jedenfalls auch nach 15 Jahren noch ziemlich gut an den Entstehungsprozess meiner Diss erinnern. In Verbindung mit einem seinerzeit 72-jährigen Emeritus als Doktorvater hat das alles ein "G'schmäckle"!
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Gast (Gast) meinte am 23. Feb, 21:34:
Medienmitteilung der Universität Bayreuth
Universität Bayreuth erkennt zu Guttenberg den Doktorgrad ab:
http://www.uni-bayreuth.de/presse/info/2011/040-037-gutten.pdf
Antworten
Jurist (Gast) meinte am 23. Feb, 22:17:

nach thieme, deutsches hochschulrecht., 2. aufl., rn. 355 kann ein doktor kann NICHT über art. 48 vwvfg, sondern NUR nach der promotionsordnung entzogen werden. dafür aber ist eine täuschung festzustellen! es gibt allenfalls eine hintertür über das gesetz über die führung akademischer grade, auf das die promotionsordnung verweist. ob hier ein entzug ohne täuschung möglich ist, scheint aber zweifelhaft, weil nach der promotionsordnung in bayreuth nicht schuldhafte verfahrensmängel mit dem bestehen der prüfung grundsätzlich geheilt sind. die entscheidung der uni bayreuth ist nicht nur politisch feige, sondern wohl auch rechtlich falsch.
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FeliNo (Gast) meinte am 24. Feb, 01:07:

Was wäre, wenn die o. g. juristische Einschätzung stimmt? Dann hätte dieses Land einen Minister, bereits in einem zweiten Ressort, der nicht unterscheiden kann zwischen dem, was er selbst denkt und was andere sagen? Wäre es wirklich klug, sich diese Rechtsauffassung zu erstreiten?
 

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