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Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Beiträge eingeführt werden soll, die im Rahmen einer überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind. Nach einer Embargofrist von sechs Monaten bei Periodika und zwölf Monaten bei Sammelwerken sollen Wissenschaftler ihre Beiträge im Internet veröffentlichen können. Der Urheber wird selbst entscheiden können, ob er dieses Recht nutzt – eine Zweitverwertungspflicht und Zwangslizenzen werden abgelehnt.

http://www.burkhard-lischka.de/2011/03/spd-will-mit-zweitverwertungsrecht-open-access-ermoeglichen/

Update:
http://wisspub.net/2011/03/18/spd-will-zweitveroffentlichungsrecht-gesetzlich-verankern/
 

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