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"OLG Hamburg, Beschluss vom 26.04.2010, Az. 5 U 160/08
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG

Das OLG Hamburg hat in diesem Hinweisbeschluss darauf hingewiesen, dass der Refrain eines Liedes, der aus wenigen Worten oder einem Satz besteht, nicht isoliert als Sprachwerk dem Urheberrechtsschutz unterfällt, auch wenn er über einen gewissen Grad an Originalität verfügt. Der vom Kläger erdachten Textzeile „alles ist gut so lange du wild bist” fehle es an der erforderlichen Schöpfungshöhe."
http://www.damm-legal.de/olg-hamburg-zum-urheberrechtlichen-schutz-einer-einzigen-zeile-eines-liedes

 

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