Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
http://goo.gl/hy1fn = RA ferner-alsdorf.de

Ob das nun wirklich so ist, lässt sich mit dem Tatbestand des Landgerichts Düsseldorf nicht eindeutig klären. Dies liegt zum einen an der wirklich grottig schlechten Anonymisierung der Entscheidung. Bei der Anonymisierung wurde nämlich konsequent immer ein anderer Buchstabe genutzt, auch für gleiche Sachverhaltsobjekte. So wird z.B. das hier betroffene Lied sowohl als f,h,i,u,x und y bezeichnet. Das gleiche Problem stellt sich dann auch bei Server und Domain, so dass man am Ende beim besten Willen nur raten kann, worüber das Gericht im jeweiligen Satz eigentlich spricht.

(RSS)
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma