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Jetzt hat das Amtsgericht München einen Durchsuchungsbeschluss gegen Attac erlassen, der sich darauf stützt, dass Attac mit der Veröffentlichung eines brisanten Gutachtens zu den Verfehlungen bei der BayernLB – an dessen Veröffentlichung ein erhebliches öffentliches Interesse besteht – gegen das Urheberrecht der Verfasser des Gutachtens verstoßen haben soll.

http://www.internet-law.de/2011/04/urheberrecht-vs-auserungsfreiheit.html

http://tinyurl.com/6gb3mqu = attac.de mit Link zum Gutachten

Was will man mit einer solchen Durchsuchung zur Klärung des Urheberrechtsverstoßes eigentlich feststellen?

Attac legt Rechtsmittel ein - gut so!

http://tinyurl.com/63rj6vm = attac.de

(T)
 

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