Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
http://www.uni-marburg.de/bis/fachinfo/infwiso/infjur/urheberrecht52a.pdf

Der vom Gericht festgesetzte Gesamtvertrag definiert in § 2:

- kleine Teile eines Werkes: maximal 10 %, aber nicht mehr als 100 Seiten
- maximal 33 %, aber nicht mehr als 100 Seiten
- Druckwerk mit maximal 25 Seiten samt allen Abbildungen

Hat man eigentlich gegen eine so schwachsinnige Neutralisierung durch ein Gericht ein effizientes Rechtsmittel als Besteller der Urteilsabschrift?

(ML) INETBIB

urteil_gesamtvertrag
fg68at meinte am 2011/04/18 22:19:
Neutralisierung erinnert an Mutzenbacher
Erinnert mich an die beiden österreichischen Mutzenbacher-Urteile, die ich im November 2010 gefunden habe und die inzwischen ausgebessert wurden. Darin war jedes Mal von "Josefine M***" zu lesen. :-)

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19881122_OGH0002_0110OS00076_8800000_000

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJR_19710706_OGH0002_0100OS00080_7100000_001 
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma