http://www.uni-marburg.de/bis/fachinfo/infwiso/infjur/urheberrecht52a.pdf
Der vom Gericht festgesetzte Gesamtvertrag definiert in § 2:
- kleine Teile eines Werkes: maximal 10 %, aber nicht mehr als 100 Seiten
- maximal 33 %, aber nicht mehr als 100 Seiten
- Druckwerk mit maximal 25 Seiten samt allen Abbildungen
Hat man eigentlich gegen eine so schwachsinnige Neutralisierung durch ein Gericht ein effizientes Rechtsmittel als Besteller der Urteilsabschrift?
(ML) INETBIB

Der vom Gericht festgesetzte Gesamtvertrag definiert in § 2:
- kleine Teile eines Werkes: maximal 10 %, aber nicht mehr als 100 Seiten
- maximal 33 %, aber nicht mehr als 100 Seiten
- Druckwerk mit maximal 25 Seiten samt allen Abbildungen
Hat man eigentlich gegen eine so schwachsinnige Neutralisierung durch ein Gericht ein effizientes Rechtsmittel als Besteller der Urteilsabschrift?
(ML) INETBIB

KlausGraf - am Montag, 18. April 2011, 13:36 - Rubrik: Archivrecht
fg68at meinte am 2011/04/18 22:19:
Neutralisierung erinnert an Mutzenbacher
Erinnert mich an die beiden österreichischen Mutzenbacher-Urteile, die ich im November 2010 gefunden habe und die inzwischen ausgebessert wurden. Darin war jedes Mal von "Josefine M***" zu lesen. :-)http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19881122_OGH0002_0110OS00076_8800000_000
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJR_19710706_OGH0002_0100OS00080_7100000_001