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Vor dem Hintergrund der Plagiatsaffäre um Karl-Theodor zu Guttenberg gewinnt die Diskussion um das wissenschaftlichen Publikationsverhalten an Relevanz.

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat am 14.04.2011 disziplinübergreifende Empfehlungen zum wissenschaftsadäquaten Publikationsverhalten veröffentlicht. In den Empfehlungen werden die „Rechtsgrundlagen der Autorenbenennung“ behandelt und“ wissenschaftsethische Publikationsempfehlungen“ formuliert. Die DHV-Empfehlungen sind online.

Weiter fordert der DHV die Abgabe von Qualifikationsarbeiten in digitaler Form:

„In einer Resolution, die die Delegierten auf dem 61. DHV-Tag verabschiedeten, werden die Hochschulen aufgefordert, Studierende, Doktoranden und Habilitanden qua Prüfungsordnung dazu zu verpflichten, ihre Arbeiten auch in digitaler Form abzugeben, damit Texte besser und schneller auf Übereinstimmungen mit fremden Texten abgeglichen werden können.“

Dabei macht es sich der DHV leider etwas einfach in dem er a) „Diplomarbeitsbörsen“ verdächtigt Plagiarismus zu fördern und b) das Potenzial von Open Access zur Plagiaterkennung nicht berücksichtigt.


http://wisspub.net/2011/04/18/dhv-empfehlungen-zum-wissenschaftlichen-publizieren/ (Heinz Pampel)

Siehe auch
http://www.hochschulverband.de/cms1/877.html
http://archiv.twoday.net/stories/14645329/

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