http://archiv.twoday.net/stories/3810499/ (Kontext)
Archivar ist Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe
Vierprinzen steht für Alexander vom Hofe
Archivar (Gast) meinte am 2011/03/30 09:47:
Überfällige Richtigstellung
Vielleicht sollte doch einmal festgehalten werden, dass Herr vom Hofe buchstäblich der Einzige ist, dem in den vergangenen Jahrzehnten die Benutzung der Bestände im Niedersächsischen Staatsarchiv Bückeburg vom Depositar verweigert wurde. Das hat mit Gründen zu tun, die Herrn vom Hofe persönlich betreffen: Denn wer Archive nur nutzt, um bestimmte vorgefasste Meinungen zu bestätigen, betreibt keine ernsthafte Forschung.
Klaus Graf hat sehr richtig angemerkt, dass Herr vom Hofe seine Recherchen in erster Linie aufgrund privater Vermögensauseinandersetzungen betrieben hat. In diesem Zusammenhang von Verschwörungstheorien zu sprechen, dürfte als Beschönigung zu werten sein. Denn Herr vom Hofe, der sich gern auf seinen "sechsten Sinn" bei der Interpretation von Quellen beruft, ist offensichtlich außer Stande, die Grenzen zwischen Hypothesen und Fakten zu erkennen. Wer aber jede noch so abstruse Mutmaßung ungeprüft in den Rang eines Faktums erhebt, das es nurmehr zu beweisen gilt, darf sich nicht wundern, wenn er nicht ernst genommen wird.
Aber auch hier bleibt Herr vom Hofe seinen abenteuerlichen Verschwörungstheorien treu: Denn wer sich seinen oft absurden Folgerungen nicht anschließt, steht für ihn im Sold dunkler Mächte, die die "Wahrheit" vertuschen wollen, und zwar höchst erfolgreich seit über 70 Jahren und in ungebrochener Kontinuität seit der Nazizeit. Das betrifft nicht nur die Depotnehmer des Staatsarchivs, sondern sogar die Schaumburger und Celler Justiz und recht eigentlich jeden, der in dieser Angelegenheit jemals von Amts wegen tätig geworden ist.
Wie das möglich sein soll? Nun: "Der Gedanke drängt sich auf". Das ist das gern geäußerte "wissenschaftliche" Credo des Herrn vom Hofe.
Unterdessen ist im Niedersächsischen Staatsarchiv von anderer Seite sehr erfolgreich über Vorgänge im Nationalsozialismus geforscht worden. Und zwar ohne dass irgendwelche Beschränkungen auferlegt wurden.
Antworten
Archivar (Gast) meinte am 2011/03/30 10:16:
Nachtrag
Leider habe ich im vorigen Kommentar versäumt, das Wort "beweisen" in Anführungszeichen zu setzen. Denn Beweise sind genau das, woran es Herr vom Hofe fehlen lässt. Dokumente und Tatsachen, die zu seinen Theorien nicht passen, werden entweder ignoriert, für irrelevant erklärt oder als Fälschung bezeichnet, siehe etwa oben. Was nicht passt, wird passend gemacht - so funktioniert das argumentative Prokrustesbett des Herrn vom Hofe.
Sehr wahrscheinlich wird Herr vom Hofe nunmehr das Landesamt für die Regelung offener Vermögensfragen mit auf die Liste derer setzen, die sich der siebzigjährigen Verschwörung angeschlossen haben. Denn der von AvH eingeführte Vorwurf der "Unwürdigkeit" wurde nunmehr endgültig fallen gelassen. Vielleicht wird er nun auch gegen dieses Amt Strafanzeige erstatten, wie zuvor schon gegen einen hochrangigen Schaumburger Richter.
Antworten
vom hofe antwortete am 2011/03/30 10:58:
Wer weiss dass nur mir der Zugang zum Depositum verwehrt wurde ?
Vermisse in Ihren langen Ausführungen auch nur eine konkrete Auseinandersetzung mit Fakten. Heisse Luft und Stimmungsmache gegen die Person. Zur Sache nichts. Und natürlich unter Pseudonym. Feigling ! Und wer bitte schön weiss, dass ich der einzige Nutzer bin der keinen Zugang zum Depositum erhielt ? Das der niedersächsischen Staatskanzlei unterstehende Staatsarchiv Bückeburg wird wohl kaum hier unter einem Pseudonym posten.
Und Wolrad ein würdiger Herr der keiner Fliege etwas angetan hat...und das Staatsarchiv Bückeburg mustergültig in Sachen Transparenz und der damalige Direktor des Amtsgerichts Bückeburg zuvorkommend und effizient. Klar doch. Und das Landesamt sprach: "ego te absolvo". Und die Welt ist wieder im Lot. Und wer kann wissen, dass in den Augen des Landesamtes Wolrad nicht unwürdig gewesen sein soll ?.....Wird doch wohl kaum ein Landesamt hier posten.
Vierprinzen
Antworten
Archivar (Gast) antwortete am 2011/03/30 16:41:
Na und?
Glauben Sie mir, das alles ist in Fachkreisen allgemein bekannt. Menschen sprechen miteinander und tauschen Informationen aus.
Antworten
Archivar (Gast) antwortete am 2011/03/30 16:49:
PS
"Wird wohl", "wird wohl kaum", "klar doch" ...
Das ist so die übliche Qualität der Hofe'schen Argumentationen. Fehlte eigentlich nur noch die wohlbekannte Floskel "Der Gedanke drängt sich auf"....
Antworten
vom hofe antwortete am 2011/04/06 09:13:
Taktische Kommentare aus dem Bilderbuch
und zur Sache wieder nichts und Unterlagen bleiben weggesperrt. Chancengleichheit ?
Was sind das für staatliche Instanzen, die meinen, Information vorenthalten zu müssen, weil der informationssuchende Bürger persönlich nicht "genehm" ist ? Und die Archivalia beziehen sich direkt und persönlich auf die Grosseltern und Mutter dieses Bürgers. Was ist das für eine Argumentation ? Bestimmen mal wieder ein "Fürst" und seine "Untertanen" was historisch relevant und was nicht relevant ist ? Ist das wissenschaftlich oder despotenhaft ?
http://archiv.twoday.net/stories/16544694/
Antworten
Archivar (Gast) antwortete am 2011/04/24 20:47:
Die üblichen Verschwörungstheorien - armer Mannn
Danke für den neuerlichen Beleg, dass alles, was Ihnen nicht passt, sofort in den Kontext Ihrer Verschwörungstheorien eingebettet wird. Leider will Ihnen immer noch nicht in den Kopf, dass es eine zeitlich und personell so umfassende Verschwörung gar nicht geben kann, erst recht nicht, ohne dass einzelne Beteiligte irgendwann aus den Zusammenhängen fallen würden. Darauf warten Sie bis heute aber vergebens, weil die Verschwörung nun mal nicht existiert.
Was Sie dem jetzigen und den vorigen Fürsten an Macht zutrauen und an Einfluss unterstellen, ist mehr als grotesk, es wäre zum Lachen, wenn Ihre jahrzehntelange Verstrickung in diesen Wahn nicht so tragisch wäre. Sie sollen in Ihrem eigenen besten Interesse endlich einsehen, dass Sie sich vollständig verrannt haben und nicht noch mehr Lebenszeit in diese aberwitzigen Halluzinationen investieren.
Antworten
vom hofe antwortete am 2011/04/24 21:19:
Alex
Leg die Findbücher vor.
Dass Du Unterlagen zu Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg Lippe Herrn Werner zugänglich machtest liegt nur daran, dass er (FC) zum Abschuss freigegeben worden ist. Ansonsten hast Du Archivalien wie gewohnt unter Verschluss gehalten. Dass dies so ist wurde mir schriftlich mitgeteilt (nicht vom Staatsarchiv in Bückeburg, dies sei klargestellt !). Also die von Dir proklamierte Forschungsoffenheit ist Fassade. Stimmt vorne und hinten nicht und Du weisst es.
Erst nach Einsichtnahme in die von Dir sequestrierten Findbücher sollte eine Auseinandersetzung in der Sache stattfinden. Solange Du Unterlagen vorenthätst sind Deine Beiträge hier, zumindest für mich, Zeitverschwendung.
Unterlagen unter Verschluss zu halten und den Verfasser eines Buches anzupöbeln ist billig. Spricht nicht für Deine Manieren, aber ich habe nichts anderes erwartet. Und ich denke, dass die Leser hier bei archivalia einen Anspruch darauf haben, zu wissen, dass der "Archivar" niemand anderes als Du bist. Sei also bitte so nett und stelle Dich unter Klarnamen vor. Ich tue es auch.
Im übrigen: rede mir doch nicht das bisschen Schreiben aus. Wie viel kilometer Archivbestand hat denn die "Hofkammer" schreiben müssen, um Alles zurechtzubiegen ?
Kann irgendwo verstehen, wenn Du die Findbücher wegsperrst. Wer von uns ist "ärmer" ?
Deine gewohnten Anspielungen (Halluzinationen) verdienen eine Retourkutsche:
1. Zu Deinen juristischen Kenntnissen: (GELÖSCHT)*..........das zweite Staatsexamen hast Du nicht absolviert. (GELÖSCHT)*............... . Du brauchst ja auch ein Heer von Rechtsanwälten. Wie würde Jacques Verges sagen ? Wenn die Gegenseite 5 Anwälte einsetzt, ist jeder Anwalt der Gegenseite 1/5 meiner Person wert.
2. Zu Deinen Archivsperren und zu Deinen Verschwörungstheorien: Ich zitiere Prof. Dr. Petropoulos:
"Many thanks for the most recent article and for your very helpful response. Now I understand (better).
It is so striking how our research experiences and our books are similar. I too endeavored to clarify whether there was a murder plot (in the case of the Hessens, of Christoph Prinz von Hessen, whose plane crashed near Forli after seemingly heading off course in October 1943, as he attempted to return to Germany and find out what had happened to his family). I could not resolve the issue, but an assassination by the SS seems a distinct possibility.
Thank you for keeping me informed about your work.
und zu den Archivsperren:
Dear Alexander vom Hofe,
Many thanks for the interesting documents and for keeping me informed about your blog.....
I am especially interested in the issue of archival access (or lack of access). Best wishes for your important work.
Sincerely,
Jonathan P."
Ich bitte darum, dass sich in diesen Wortwechsel niemand einklinkt. Soll sich APzSL selbst wehren.
Vierprinzen
Archivar (Gast) antwortete am 2011/05/10 03:02:
Sie irren, wie üblich
http://www.gwup.org/component/content/article/72-verschwoerungen/842-so-erkennt-man-eine-verschwoerungstheorie
Antworten
vom hofe antwortete am 2011/05/10 08:41:
Bist Du jetzt ein Holocaustleugner ?
Ist es verschwörungteoretisch zu behaupten, dass in Deinem Steinbruch 36 junge Männer in den Jahren 1943 bis 1945 ermordet wurden ? Ist es verschwörungstheoretisch zu behaupten, dass unsere Ahnen mit Kammler, Himmler, Göring und Goebbels "befreundet" waren ? Oder dass ich diesen "Herrschaften" einen Mord zutraue ?
Eine Deiner typischen Geschmacklosigkeiten. Passt in Dein Stern interview in dem Du behauptet hast, dass der Vulkan in Mexiko Dein heiliger Berg ist.
zu gwup
http://goo.gl/aGCAB (Burda?)
Horst Mahler wurde neonazi
Du wirst doch nicht mit Irving oder Williamson sympathisieren ?
http://archiv.twoday.net/stories/6307303/#6307718
Vierprinzen
http://vierprinzen.blogspot.com/
update: * habe nach anwaltlicher Aufforderung heute am 16 Mai 2010 um 19 Uhr die betreffenden Passagen gelöscht.
UPDATE:
Im Verwaltungsrecht gilt der Untersuchungsgrundsatz.
In Bodenreformverfahren auf Ausgleichsleistungen hat der Antragsteller mitzuwirken, sollte man meinen. Schliesslich möchte der Antragsteller Steuergelder bekommen.
Erst jetzt erfuhr ich, dass die 2. Kammer des VG Greifswald unter dem AZ 2 A 1157/07 Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe zum Berechtigten deklariert hat. Er bekommt jetzt öffentliche Gelder.
Archivalia ist ein blog welches mit Archivwesen zu tun hat.
Deshalb möchte ich hier ganz kurz die Wesensmerkmale der Vorgehensweise der Justiz definieren:
1. Zur mündlichen Verhandlung erschien das beklagte Landesamt nicht, obwohl es anwaltlich vertreten war. Im Verwaltungsverfahren hatte es den Antrag Alexanders abgelehnt. Über den Termin zur mündlichen Verhandlung wurde ich nicht informiert, konnte somit der Verhandlung nicht beiwohnen. Beigeladen worden war ich auch nicht, obwohl eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts das Landesamt verurteilt hatte, mich zum Verwaltungsverfahren Alexanders beizuziehen. Weder das Landesamt noch das Verwaltungsgericht informierten mich über den Termin, ebensowenig über die Entscheidung. Mich informierte ein Dritter, der mit dem Verfahren nichts zu tun hatte. Geheimjustiz ?
2. Im Januar schrieb das Landesamt dem Verwaltungsgericht, dass es Anhaltspunkte für eine Unwürdigkeit Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippes nicht gäbe. Wie sonderbar.
3. Das Verwaltungsgericht legt den Kenntnisstand von 2002 zugrunde in dem es weite Teile des Urteils vom OLG Celle aus jenem Jahr abschreibt. Dort hatte Celle mein Akteneinsichtsrecht abgelehnt mit dem Argument, Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe sei vermögenslos gestorben. Es übernahm somit die erlogenen Behauptungen der korrupten Justiz Bückeburgs aus dem Jahre 1936 und sparte sich die Einsichtnahme in Unterlagen die Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe unter Verschluss hält, darunter Adolfs Testament. Sämtliche seit 2002 Erkenntnisse wurden ausgeblendet. Das VG Greifswald nimmt somit ein Ergebnis vorweg. Anders gesagt: es entscheidet durch. Eine Einsichtnahme in die sequestrierten Archive unterblieb. Der Untersuchungsgrundsatz und das Prinzip der Offenlegung von Unterlagen durch denjenigen der öffentliche Gelder beantragt, wird ausser Kraft gesetzt. Transparenz ? Wozu ?
Somit werden einmal mehr diejenigen belohnt, die Archive sperren und ihre Ansprüche von NS-Machenschaften ableiten. Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden ausgeblendet. Der historische Zusammenhang findet keine Berücksichtigung. Fiskalische Interessen haben den Vorrang.
Anmerkung
Für Geschichtswissenschaftler dürfte die im 24-seitigen Urteil widergegebene Argumentation der Richter einerseits und die des Landesamtes (die ich weitgehend teile) andererseits von Interesse sein. Denn gerade diese Kontroverse und die rechtliche Auseinandersetzung weisen auf meine Kernthese hin: Das Motiv einer extremen Unterstützung des Nationalsozialismus durch den (ehemaligen) Hochadel bestand in der Aushebelung des bürgerlichen Rechts (das BGB) bei Erbfolgeregelungen. Dieses Sonderrecht (in Gestalt eines Fideikommissauflösungsgesetzes) prämierte NS-loyale "Oberhäuper" der "Adelshäuser". Auf diese Weise wurden die "grossen Vermögenskörper" handhabbarer für den militärischen Einsatz (Forstgüter boten Holz mit dem Flugzeuge gebaut wurden; landwirtschaftliche Güter ernährten Soldaten) und die "Oberhäupter" waren gefügig.
Interessant ist, dass ausgerechnet das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald diesen Kampf ums Erbrecht unter nationalsozialistischer Flagge vorführt. Das Verwaltungsgericht Greifswald stellt genau die rechtlichen Auseinandersetzungen nach, die zwischen 1936-1945 stattfanden. Es schreibt die Argumentationen der nationalsozialistischen Richter ab, im Jahr 2011. Insofern ist es ein historisch interessantes Urteil. Das Landesamt und das Gericht stellen die Auseinandersetzungen nach, die zwischen den Prinzen stattgefunden hatten. Trotz historischer Erkenntnisse findet die rechtliche Auseinandersetzung statt, als sei das "Dritte Reich" unerforscht und unbekannt; weder die praktischen Konsequenzen noch die historische Einbettung werden berücksichtigt.
Damit Historiker die vom Landesamt und dem Gericht im luftleeren Raum skizzierten rechtlichen Ausführungen einordnen können, fasse ich die Argumentation wie folgt zusammen:
Argumentation des OLG Celle, VG Greifswald und OVG Lüneburg:
1911 und 1913 habe der regierende Fürst zu Schaumburg Lippe seinen gesamten Besitz (Alles) zum Hausgut deklariert. Er habe sich somit seines Privatbesitzes entledigt.
1923 habe er ein neues Hausgesetz erlassen. Danach stünde das Hausgut nunmehr dem Haus als solches zu.
Obwohl Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe persönlich in Grundbüchern in Mecklenburg, Argentinien, Österreich, Ungarn usw. eingetragen sei, habe am 18.9.1936 (Adolfs Todestag) das Amtsgericht Bückeburg bescheinigt, dass das Fürstliche Haus Eigentümer sei, Adolf sei vermögenslos verstorben.
Handle es sich beim Vermögen um gebundenes Vermögen fände das FidErG vom 6.7.1938 Anwendung. Danach stünde das gesamte Vermögen als Privatvermögen dem Prinzen Wolrad als neues Oberhaupt per 1939 zu.
Das hätten so gewollt:
Der Reichsminister der Justiz
Das Mecklenburgische Staatsministerium
Das habe das OLG Celle so bescheinigt und entsprechend in den Grundbuchämtern eintragen lassen
Sollte das Hausgesetz von 1923 nicht gelten, weil Adolf nach 1918 keine Gesetzgebungsbefugnis hatte (er hatte ja 1918 abgedankt), dann gälten eben die Hausgesetze von 1911 und 1913 weiter. Es war also keinesfalls Vermögen Adolfs.
Deshalb sei Adolf vermögenslos verstorben.
Dass Adolf das Palais Schaumburg in Bonn von Viktoria von Preussen 1917 erwarb spielt wohl keine Rolle.
Dass Adolf persönlich hinsichtlich der Güter in Mecklenburg belehnt wurde (also nicht die Güter vom Vater erbte) spielt keine Rolle.
Dass er das Gut Steyrling in Österreich in Wahrheit von einer Tante als Vermächtnis erhielt spielt keine Rolle.
Das ist in etwa die Essenz von 24 Seiten Urteil.
Bevor ich die Rechtsmeinung des Landesamtes widergebe noch folgende Hinweise:
Soll allen ernstes bis 1936 ein auf Maschinenpapier angeblich von Adolf geschriebenes unver¨offentlichtes "Hausgesetz" weltweit weitergelten ? Soll Adolf, der ja auch Oberhaupt war, seiner Testierfähigkeit bearaubt worden sein ? Soll er seit 1913 bis zu seinem Tod kein Testament errichten dürfen ? Wer kann ihm das verbieten ? Etwa derjenige der Adolfs Testament unter Verschluss hält ? Vielleicht das Land Niedersachsen (als Treuhänder von Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe) ?
Hier nun die Rechtsmeinung des Landesamtes in Schwerin. Vieles spricht dafür, dass diese Behörde vom BMF "zurückgepfiffen" worden ist:
Prinz Wolrad kann kein Eigentum an den Gütern erworben haben.
Aus den Einträgen in den Grundbüchern habe weder eine hausgesetzliche Bindung noch Eigentum des Fürstlichen Hauses ermittelt werden können. Ein Erwerb durch das Fürstliche Haus sei nicht festgestellt worden, eine lehnsherrliche Genehmigung sei nicht ersichtlich. Eine Bescheinigung des OLG Celle könne Miterben nicht binden. Eine Einigung der Miterben habe es nicht gegeben. Prinz Wolrad habe Eigentum nicht erworben. Auch nicht im Wege der Fideikommissauflösung, da die Güter im Zeitpunkt des Todes von Fürst Adolf nicht im Eigentum des Fürstlichen Hauses standen. Fürst Adolf habe die Güter weder 1923 noch später dem Haus übertragen. Die lehnsherrliche Anerkennung sei im Zusammenhang mit der entgeltlichen Ablösung des Obereigentums zwar erteilt worden, sie habe aber keinen konstitutiven Eigentumserwerb seitens Prinz Wolrad bewirkt, da eine Auseinandersetzung der Lehnserben nicht stattgefunden habe.
Vor Gericht hat sich die von mir auch vertretene Rechtsauffassung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen nicht durchgesetzt. Das VG Greifswald hat seitenlang die Rechtsauffassungen von Dr. Robert Figge (also des OLG Celle 2002) übernommen. Dass die in Frage kommenden Hausgesetze nicht veröffentlicht wurden, spielt keine Rolle. Dass die Hausgesetze aus Schaumburg-Lippe keine Gesetzeskraft in Mecklenburg oder Österreich entfalten konnten wird mit dem Argument abgetan, dass zu vermuten sei, dass die Hausgesetze dort anerkannt wurden. Das Haus- und Hofarchiv in Wien bestätigte, dass eine Anerkennung erforderlich war und nicht stattgefunden hatte.
Die für Historiker wichtigen Fragen müssen lauten:
Wieso mischt sich der Staat mit einer derartigen Vehemenz in einen privatrechtlichen Erbrechtsstreit ein ?
Wieso musste der NS Staat massgeschneiderte "wohlwollende" Vorschriften ("wohlwollende" Gesetzgebung ist ein Begriff aus der SS-Akte zum Gesetzgebungsverfahren in Sachen Fideikommissauflösung) für die ns-loyalen Oberhäupter anfertigen ?
Bitte Seite 302 der Vier Prinzen lesen. Dr. Heinz Ehaus Chef der Sicherheitspolizei, Himmler und Koehler sind an der "Fabrikation" der juristischen Regelwerke (auch Paragraf 86 DVO zum FidErlG) beteiligt.
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Zu Figge, Koehler und Ehaus, die Architekten des Fideikommisrechts:
http://vierprinzen.blogspot.com/2011/05/galerie-8.html
Ist es nicht sehr merkwürdig, dass Ehaus, Bearbeiter des Fideikommissrechts, im Mai 1936 bei der Gestapa in Berlin tätig war und dass Adolf im März 1936 ums Leben kam und die Gestapa seit 1934 gegen Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe ermittelte und dass in den Ermittlungsakten vermerkt wurde, dass die Vermögensverhältnisse Adolfs nicht geregelt sind ? Wieso beschäftigten sich Gestapa und SS-Juristen mit dem "Fideikommiss" des Fürsten Adolf ?
http://goo.gl/hQ9WT
"Wieso wollte der Staat "auf Deufel komm´raus", dass Prinz Wolrad Alles bekommt ?
Das sind die Fragen, denen nachgegangen werden muss. Ohne massgeschneiderte Vorschiften der Nazis, insbesondere Paragraf 86 der DVO zur FidErlG hätte Prinz Wolrad sich nie das gesamte Vermögen "zueignen" können.
Der Wortlaut dieser Vorschrift
"Ist die Auflösung eines Hausvermögens oder eines Hausgutes in der Weise vorgenommen worden, dass das Vermögen dem Hause als einer juristischen Person verblieben oder übertragen worden ist, so gilt die Auflösung als noch nicht durchgeführt. Das Hausvermögen oder das Hausgut ist als solches bestehend zu behandeln. Das gilt auch dann, wenn das Haus seine Organisation inzwischen geändert hat. Die Vorschriften des Erlöschens der Fideikommisse sind sinngemäss anzuwenden".
Ich gebe zu, dass diese Zusammenhänge komplex sind. Aber es gibt keinen Weg dran vorbei. Nur wer sich die Mühe macht, diese Zusammenhänge zu verstehen, kann das Motiv der NS-Unterstützung durch die "Oberhäupter" erkennen. Der Lohn: sie müssen mit der Familie nicht teilen. Sie sind gegen das BGB geimpft. Nazis aus Überzeugung waren sie nicht. Sie waren nazis , weil es opportun war.
http://vierprinzen.blogspot.com/
Archivar ist Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe
Vierprinzen steht für Alexander vom Hofe
Archivar (Gast) meinte am 2011/03/30 09:47:
Überfällige Richtigstellung
Vielleicht sollte doch einmal festgehalten werden, dass Herr vom Hofe buchstäblich der Einzige ist, dem in den vergangenen Jahrzehnten die Benutzung der Bestände im Niedersächsischen Staatsarchiv Bückeburg vom Depositar verweigert wurde. Das hat mit Gründen zu tun, die Herrn vom Hofe persönlich betreffen: Denn wer Archive nur nutzt, um bestimmte vorgefasste Meinungen zu bestätigen, betreibt keine ernsthafte Forschung.
Klaus Graf hat sehr richtig angemerkt, dass Herr vom Hofe seine Recherchen in erster Linie aufgrund privater Vermögensauseinandersetzungen betrieben hat. In diesem Zusammenhang von Verschwörungstheorien zu sprechen, dürfte als Beschönigung zu werten sein. Denn Herr vom Hofe, der sich gern auf seinen "sechsten Sinn" bei der Interpretation von Quellen beruft, ist offensichtlich außer Stande, die Grenzen zwischen Hypothesen und Fakten zu erkennen. Wer aber jede noch so abstruse Mutmaßung ungeprüft in den Rang eines Faktums erhebt, das es nurmehr zu beweisen gilt, darf sich nicht wundern, wenn er nicht ernst genommen wird.
Aber auch hier bleibt Herr vom Hofe seinen abenteuerlichen Verschwörungstheorien treu: Denn wer sich seinen oft absurden Folgerungen nicht anschließt, steht für ihn im Sold dunkler Mächte, die die "Wahrheit" vertuschen wollen, und zwar höchst erfolgreich seit über 70 Jahren und in ungebrochener Kontinuität seit der Nazizeit. Das betrifft nicht nur die Depotnehmer des Staatsarchivs, sondern sogar die Schaumburger und Celler Justiz und recht eigentlich jeden, der in dieser Angelegenheit jemals von Amts wegen tätig geworden ist.
Wie das möglich sein soll? Nun: "Der Gedanke drängt sich auf". Das ist das gern geäußerte "wissenschaftliche" Credo des Herrn vom Hofe.
Unterdessen ist im Niedersächsischen Staatsarchiv von anderer Seite sehr erfolgreich über Vorgänge im Nationalsozialismus geforscht worden. Und zwar ohne dass irgendwelche Beschränkungen auferlegt wurden.
Antworten
Archivar (Gast) meinte am 2011/03/30 10:16:
Nachtrag
Leider habe ich im vorigen Kommentar versäumt, das Wort "beweisen" in Anführungszeichen zu setzen. Denn Beweise sind genau das, woran es Herr vom Hofe fehlen lässt. Dokumente und Tatsachen, die zu seinen Theorien nicht passen, werden entweder ignoriert, für irrelevant erklärt oder als Fälschung bezeichnet, siehe etwa oben. Was nicht passt, wird passend gemacht - so funktioniert das argumentative Prokrustesbett des Herrn vom Hofe.
Sehr wahrscheinlich wird Herr vom Hofe nunmehr das Landesamt für die Regelung offener Vermögensfragen mit auf die Liste derer setzen, die sich der siebzigjährigen Verschwörung angeschlossen haben. Denn der von AvH eingeführte Vorwurf der "Unwürdigkeit" wurde nunmehr endgültig fallen gelassen. Vielleicht wird er nun auch gegen dieses Amt Strafanzeige erstatten, wie zuvor schon gegen einen hochrangigen Schaumburger Richter.
Antworten
vom hofe antwortete am 2011/03/30 10:58:
Wer weiss dass nur mir der Zugang zum Depositum verwehrt wurde ?
Vermisse in Ihren langen Ausführungen auch nur eine konkrete Auseinandersetzung mit Fakten. Heisse Luft und Stimmungsmache gegen die Person. Zur Sache nichts. Und natürlich unter Pseudonym. Feigling ! Und wer bitte schön weiss, dass ich der einzige Nutzer bin der keinen Zugang zum Depositum erhielt ? Das der niedersächsischen Staatskanzlei unterstehende Staatsarchiv Bückeburg wird wohl kaum hier unter einem Pseudonym posten.
Und Wolrad ein würdiger Herr der keiner Fliege etwas angetan hat...und das Staatsarchiv Bückeburg mustergültig in Sachen Transparenz und der damalige Direktor des Amtsgerichts Bückeburg zuvorkommend und effizient. Klar doch. Und das Landesamt sprach: "ego te absolvo". Und die Welt ist wieder im Lot. Und wer kann wissen, dass in den Augen des Landesamtes Wolrad nicht unwürdig gewesen sein soll ?.....Wird doch wohl kaum ein Landesamt hier posten.
Vierprinzen
Antworten
Archivar (Gast) antwortete am 2011/03/30 16:41:
Na und?
Glauben Sie mir, das alles ist in Fachkreisen allgemein bekannt. Menschen sprechen miteinander und tauschen Informationen aus.
Antworten
Archivar (Gast) antwortete am 2011/03/30 16:49:
PS
"Wird wohl", "wird wohl kaum", "klar doch" ...
Das ist so die übliche Qualität der Hofe'schen Argumentationen. Fehlte eigentlich nur noch die wohlbekannte Floskel "Der Gedanke drängt sich auf"....
Antworten
vom hofe antwortete am 2011/04/06 09:13:
Taktische Kommentare aus dem Bilderbuch
und zur Sache wieder nichts und Unterlagen bleiben weggesperrt. Chancengleichheit ?
Was sind das für staatliche Instanzen, die meinen, Information vorenthalten zu müssen, weil der informationssuchende Bürger persönlich nicht "genehm" ist ? Und die Archivalia beziehen sich direkt und persönlich auf die Grosseltern und Mutter dieses Bürgers. Was ist das für eine Argumentation ? Bestimmen mal wieder ein "Fürst" und seine "Untertanen" was historisch relevant und was nicht relevant ist ? Ist das wissenschaftlich oder despotenhaft ?
http://archiv.twoday.net/stories/16544694/
Antworten
Archivar (Gast) antwortete am 2011/04/24 20:47:
Die üblichen Verschwörungstheorien - armer Mannn
Danke für den neuerlichen Beleg, dass alles, was Ihnen nicht passt, sofort in den Kontext Ihrer Verschwörungstheorien eingebettet wird. Leider will Ihnen immer noch nicht in den Kopf, dass es eine zeitlich und personell so umfassende Verschwörung gar nicht geben kann, erst recht nicht, ohne dass einzelne Beteiligte irgendwann aus den Zusammenhängen fallen würden. Darauf warten Sie bis heute aber vergebens, weil die Verschwörung nun mal nicht existiert.
Was Sie dem jetzigen und den vorigen Fürsten an Macht zutrauen und an Einfluss unterstellen, ist mehr als grotesk, es wäre zum Lachen, wenn Ihre jahrzehntelange Verstrickung in diesen Wahn nicht so tragisch wäre. Sie sollen in Ihrem eigenen besten Interesse endlich einsehen, dass Sie sich vollständig verrannt haben und nicht noch mehr Lebenszeit in diese aberwitzigen Halluzinationen investieren.
Antworten
vom hofe antwortete am 2011/04/24 21:19:
Alex
Leg die Findbücher vor.
Dass Du Unterlagen zu Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg Lippe Herrn Werner zugänglich machtest liegt nur daran, dass er (FC) zum Abschuss freigegeben worden ist. Ansonsten hast Du Archivalien wie gewohnt unter Verschluss gehalten. Dass dies so ist wurde mir schriftlich mitgeteilt (nicht vom Staatsarchiv in Bückeburg, dies sei klargestellt !). Also die von Dir proklamierte Forschungsoffenheit ist Fassade. Stimmt vorne und hinten nicht und Du weisst es.
Erst nach Einsichtnahme in die von Dir sequestrierten Findbücher sollte eine Auseinandersetzung in der Sache stattfinden. Solange Du Unterlagen vorenthätst sind Deine Beiträge hier, zumindest für mich, Zeitverschwendung.
Unterlagen unter Verschluss zu halten und den Verfasser eines Buches anzupöbeln ist billig. Spricht nicht für Deine Manieren, aber ich habe nichts anderes erwartet. Und ich denke, dass die Leser hier bei archivalia einen Anspruch darauf haben, zu wissen, dass der "Archivar" niemand anderes als Du bist. Sei also bitte so nett und stelle Dich unter Klarnamen vor. Ich tue es auch.
Im übrigen: rede mir doch nicht das bisschen Schreiben aus. Wie viel kilometer Archivbestand hat denn die "Hofkammer" schreiben müssen, um Alles zurechtzubiegen ?
Kann irgendwo verstehen, wenn Du die Findbücher wegsperrst. Wer von uns ist "ärmer" ?
Deine gewohnten Anspielungen (Halluzinationen) verdienen eine Retourkutsche:
1. Zu Deinen juristischen Kenntnissen: (GELÖSCHT)*..........das zweite Staatsexamen hast Du nicht absolviert. (GELÖSCHT)*............... . Du brauchst ja auch ein Heer von Rechtsanwälten. Wie würde Jacques Verges sagen ? Wenn die Gegenseite 5 Anwälte einsetzt, ist jeder Anwalt der Gegenseite 1/5 meiner Person wert.
2. Zu Deinen Archivsperren und zu Deinen Verschwörungstheorien: Ich zitiere Prof. Dr. Petropoulos:
"Many thanks for the most recent article and for your very helpful response. Now I understand (better).
It is so striking how our research experiences and our books are similar. I too endeavored to clarify whether there was a murder plot (in the case of the Hessens, of Christoph Prinz von Hessen, whose plane crashed near Forli after seemingly heading off course in October 1943, as he attempted to return to Germany and find out what had happened to his family). I could not resolve the issue, but an assassination by the SS seems a distinct possibility.
Thank you for keeping me informed about your work.
und zu den Archivsperren:
Dear Alexander vom Hofe,
Many thanks for the interesting documents and for keeping me informed about your blog.....
I am especially interested in the issue of archival access (or lack of access). Best wishes for your important work.
Sincerely,
Jonathan P."
Ich bitte darum, dass sich in diesen Wortwechsel niemand einklinkt. Soll sich APzSL selbst wehren.
Vierprinzen
Archivar (Gast) antwortete am 2011/05/10 03:02:
Sie irren, wie üblich
http://www.gwup.org/component/content/article/72-verschwoerungen/842-so-erkennt-man-eine-verschwoerungstheorie
Antworten
vom hofe antwortete am 2011/05/10 08:41:
Bist Du jetzt ein Holocaustleugner ?
Ist es verschwörungteoretisch zu behaupten, dass in Deinem Steinbruch 36 junge Männer in den Jahren 1943 bis 1945 ermordet wurden ? Ist es verschwörungstheoretisch zu behaupten, dass unsere Ahnen mit Kammler, Himmler, Göring und Goebbels "befreundet" waren ? Oder dass ich diesen "Herrschaften" einen Mord zutraue ?
Eine Deiner typischen Geschmacklosigkeiten. Passt in Dein Stern interview in dem Du behauptet hast, dass der Vulkan in Mexiko Dein heiliger Berg ist.
zu gwup
http://goo.gl/aGCAB (Burda?)
Horst Mahler wurde neonazi
Du wirst doch nicht mit Irving oder Williamson sympathisieren ?
http://archiv.twoday.net/stories/6307303/#6307718
Vierprinzen
http://vierprinzen.blogspot.com/
update: * habe nach anwaltlicher Aufforderung heute am 16 Mai 2010 um 19 Uhr die betreffenden Passagen gelöscht.
UPDATE:
Im Verwaltungsrecht gilt der Untersuchungsgrundsatz.
In Bodenreformverfahren auf Ausgleichsleistungen hat der Antragsteller mitzuwirken, sollte man meinen. Schliesslich möchte der Antragsteller Steuergelder bekommen.
Erst jetzt erfuhr ich, dass die 2. Kammer des VG Greifswald unter dem AZ 2 A 1157/07 Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe zum Berechtigten deklariert hat. Er bekommt jetzt öffentliche Gelder.
Archivalia ist ein blog welches mit Archivwesen zu tun hat.
Deshalb möchte ich hier ganz kurz die Wesensmerkmale der Vorgehensweise der Justiz definieren:
1. Zur mündlichen Verhandlung erschien das beklagte Landesamt nicht, obwohl es anwaltlich vertreten war. Im Verwaltungsverfahren hatte es den Antrag Alexanders abgelehnt. Über den Termin zur mündlichen Verhandlung wurde ich nicht informiert, konnte somit der Verhandlung nicht beiwohnen. Beigeladen worden war ich auch nicht, obwohl eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts das Landesamt verurteilt hatte, mich zum Verwaltungsverfahren Alexanders beizuziehen. Weder das Landesamt noch das Verwaltungsgericht informierten mich über den Termin, ebensowenig über die Entscheidung. Mich informierte ein Dritter, der mit dem Verfahren nichts zu tun hatte. Geheimjustiz ?
2. Im Januar schrieb das Landesamt dem Verwaltungsgericht, dass es Anhaltspunkte für eine Unwürdigkeit Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippes nicht gäbe. Wie sonderbar.
3. Das Verwaltungsgericht legt den Kenntnisstand von 2002 zugrunde in dem es weite Teile des Urteils vom OLG Celle aus jenem Jahr abschreibt. Dort hatte Celle mein Akteneinsichtsrecht abgelehnt mit dem Argument, Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe sei vermögenslos gestorben. Es übernahm somit die erlogenen Behauptungen der korrupten Justiz Bückeburgs aus dem Jahre 1936 und sparte sich die Einsichtnahme in Unterlagen die Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe unter Verschluss hält, darunter Adolfs Testament. Sämtliche seit 2002 Erkenntnisse wurden ausgeblendet. Das VG Greifswald nimmt somit ein Ergebnis vorweg. Anders gesagt: es entscheidet durch. Eine Einsichtnahme in die sequestrierten Archive unterblieb. Der Untersuchungsgrundsatz und das Prinzip der Offenlegung von Unterlagen durch denjenigen der öffentliche Gelder beantragt, wird ausser Kraft gesetzt. Transparenz ? Wozu ?
Somit werden einmal mehr diejenigen belohnt, die Archive sperren und ihre Ansprüche von NS-Machenschaften ableiten. Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden ausgeblendet. Der historische Zusammenhang findet keine Berücksichtigung. Fiskalische Interessen haben den Vorrang.
Anmerkung
Für Geschichtswissenschaftler dürfte die im 24-seitigen Urteil widergegebene Argumentation der Richter einerseits und die des Landesamtes (die ich weitgehend teile) andererseits von Interesse sein. Denn gerade diese Kontroverse und die rechtliche Auseinandersetzung weisen auf meine Kernthese hin: Das Motiv einer extremen Unterstützung des Nationalsozialismus durch den (ehemaligen) Hochadel bestand in der Aushebelung des bürgerlichen Rechts (das BGB) bei Erbfolgeregelungen. Dieses Sonderrecht (in Gestalt eines Fideikommissauflösungsgesetzes) prämierte NS-loyale "Oberhäuper" der "Adelshäuser". Auf diese Weise wurden die "grossen Vermögenskörper" handhabbarer für den militärischen Einsatz (Forstgüter boten Holz mit dem Flugzeuge gebaut wurden; landwirtschaftliche Güter ernährten Soldaten) und die "Oberhäupter" waren gefügig.
Interessant ist, dass ausgerechnet das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald diesen Kampf ums Erbrecht unter nationalsozialistischer Flagge vorführt. Das Verwaltungsgericht Greifswald stellt genau die rechtlichen Auseinandersetzungen nach, die zwischen 1936-1945 stattfanden. Es schreibt die Argumentationen der nationalsozialistischen Richter ab, im Jahr 2011. Insofern ist es ein historisch interessantes Urteil. Das Landesamt und das Gericht stellen die Auseinandersetzungen nach, die zwischen den Prinzen stattgefunden hatten. Trotz historischer Erkenntnisse findet die rechtliche Auseinandersetzung statt, als sei das "Dritte Reich" unerforscht und unbekannt; weder die praktischen Konsequenzen noch die historische Einbettung werden berücksichtigt.
Damit Historiker die vom Landesamt und dem Gericht im luftleeren Raum skizzierten rechtlichen Ausführungen einordnen können, fasse ich die Argumentation wie folgt zusammen:
Argumentation des OLG Celle, VG Greifswald und OVG Lüneburg:
1911 und 1913 habe der regierende Fürst zu Schaumburg Lippe seinen gesamten Besitz (Alles) zum Hausgut deklariert. Er habe sich somit seines Privatbesitzes entledigt.
1923 habe er ein neues Hausgesetz erlassen. Danach stünde das Hausgut nunmehr dem Haus als solches zu.
Obwohl Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe persönlich in Grundbüchern in Mecklenburg, Argentinien, Österreich, Ungarn usw. eingetragen sei, habe am 18.9.1936 (Adolfs Todestag) das Amtsgericht Bückeburg bescheinigt, dass das Fürstliche Haus Eigentümer sei, Adolf sei vermögenslos verstorben.
Handle es sich beim Vermögen um gebundenes Vermögen fände das FidErG vom 6.7.1938 Anwendung. Danach stünde das gesamte Vermögen als Privatvermögen dem Prinzen Wolrad als neues Oberhaupt per 1939 zu.
Das hätten so gewollt:
Der Reichsminister der Justiz
Das Mecklenburgische Staatsministerium
Das habe das OLG Celle so bescheinigt und entsprechend in den Grundbuchämtern eintragen lassen
Sollte das Hausgesetz von 1923 nicht gelten, weil Adolf nach 1918 keine Gesetzgebungsbefugnis hatte (er hatte ja 1918 abgedankt), dann gälten eben die Hausgesetze von 1911 und 1913 weiter. Es war also keinesfalls Vermögen Adolfs.
Deshalb sei Adolf vermögenslos verstorben.
Dass Adolf das Palais Schaumburg in Bonn von Viktoria von Preussen 1917 erwarb spielt wohl keine Rolle.
Dass Adolf persönlich hinsichtlich der Güter in Mecklenburg belehnt wurde (also nicht die Güter vom Vater erbte) spielt keine Rolle.
Dass er das Gut Steyrling in Österreich in Wahrheit von einer Tante als Vermächtnis erhielt spielt keine Rolle.
Das ist in etwa die Essenz von 24 Seiten Urteil.
Bevor ich die Rechtsmeinung des Landesamtes widergebe noch folgende Hinweise:
Soll allen ernstes bis 1936 ein auf Maschinenpapier angeblich von Adolf geschriebenes unver¨offentlichtes "Hausgesetz" weltweit weitergelten ? Soll Adolf, der ja auch Oberhaupt war, seiner Testierfähigkeit bearaubt worden sein ? Soll er seit 1913 bis zu seinem Tod kein Testament errichten dürfen ? Wer kann ihm das verbieten ? Etwa derjenige der Adolfs Testament unter Verschluss hält ? Vielleicht das Land Niedersachsen (als Treuhänder von Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe) ?
Hier nun die Rechtsmeinung des Landesamtes in Schwerin. Vieles spricht dafür, dass diese Behörde vom BMF "zurückgepfiffen" worden ist:
Prinz Wolrad kann kein Eigentum an den Gütern erworben haben.
Aus den Einträgen in den Grundbüchern habe weder eine hausgesetzliche Bindung noch Eigentum des Fürstlichen Hauses ermittelt werden können. Ein Erwerb durch das Fürstliche Haus sei nicht festgestellt worden, eine lehnsherrliche Genehmigung sei nicht ersichtlich. Eine Bescheinigung des OLG Celle könne Miterben nicht binden. Eine Einigung der Miterben habe es nicht gegeben. Prinz Wolrad habe Eigentum nicht erworben. Auch nicht im Wege der Fideikommissauflösung, da die Güter im Zeitpunkt des Todes von Fürst Adolf nicht im Eigentum des Fürstlichen Hauses standen. Fürst Adolf habe die Güter weder 1923 noch später dem Haus übertragen. Die lehnsherrliche Anerkennung sei im Zusammenhang mit der entgeltlichen Ablösung des Obereigentums zwar erteilt worden, sie habe aber keinen konstitutiven Eigentumserwerb seitens Prinz Wolrad bewirkt, da eine Auseinandersetzung der Lehnserben nicht stattgefunden habe.
Vor Gericht hat sich die von mir auch vertretene Rechtsauffassung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen nicht durchgesetzt. Das VG Greifswald hat seitenlang die Rechtsauffassungen von Dr. Robert Figge (also des OLG Celle 2002) übernommen. Dass die in Frage kommenden Hausgesetze nicht veröffentlicht wurden, spielt keine Rolle. Dass die Hausgesetze aus Schaumburg-Lippe keine Gesetzeskraft in Mecklenburg oder Österreich entfalten konnten wird mit dem Argument abgetan, dass zu vermuten sei, dass die Hausgesetze dort anerkannt wurden. Das Haus- und Hofarchiv in Wien bestätigte, dass eine Anerkennung erforderlich war und nicht stattgefunden hatte.
Die für Historiker wichtigen Fragen müssen lauten:
Wieso mischt sich der Staat mit einer derartigen Vehemenz in einen privatrechtlichen Erbrechtsstreit ein ?
Wieso musste der NS Staat massgeschneiderte "wohlwollende" Vorschriften ("wohlwollende" Gesetzgebung ist ein Begriff aus der SS-Akte zum Gesetzgebungsverfahren in Sachen Fideikommissauflösung) für die ns-loyalen Oberhäupter anfertigen ?
Bitte Seite 302 der Vier Prinzen lesen. Dr. Heinz Ehaus Chef der Sicherheitspolizei, Himmler und Koehler sind an der "Fabrikation" der juristischen Regelwerke (auch Paragraf 86 DVO zum FidErlG) beteiligt.
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100
Zu Figge, Koehler und Ehaus, die Architekten des Fideikommisrechts:
http://vierprinzen.blogspot.com/2011/05/galerie-8.html
Ist es nicht sehr merkwürdig, dass Ehaus, Bearbeiter des Fideikommissrechts, im Mai 1936 bei der Gestapa in Berlin tätig war und dass Adolf im März 1936 ums Leben kam und die Gestapa seit 1934 gegen Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe ermittelte und dass in den Ermittlungsakten vermerkt wurde, dass die Vermögensverhältnisse Adolfs nicht geregelt sind ? Wieso beschäftigten sich Gestapa und SS-Juristen mit dem "Fideikommiss" des Fürsten Adolf ?
http://goo.gl/hQ9WT
"Wieso wollte der Staat "auf Deufel komm´raus", dass Prinz Wolrad Alles bekommt ?
Das sind die Fragen, denen nachgegangen werden muss. Ohne massgeschneiderte Vorschiften der Nazis, insbesondere Paragraf 86 der DVO zur FidErlG hätte Prinz Wolrad sich nie das gesamte Vermögen "zueignen" können.
Der Wortlaut dieser Vorschrift
"Ist die Auflösung eines Hausvermögens oder eines Hausgutes in der Weise vorgenommen worden, dass das Vermögen dem Hause als einer juristischen Person verblieben oder übertragen worden ist, so gilt die Auflösung als noch nicht durchgeführt. Das Hausvermögen oder das Hausgut ist als solches bestehend zu behandeln. Das gilt auch dann, wenn das Haus seine Organisation inzwischen geändert hat. Die Vorschriften des Erlöschens der Fideikommisse sind sinngemäss anzuwenden".
Ich gebe zu, dass diese Zusammenhänge komplex sind. Aber es gibt keinen Weg dran vorbei. Nur wer sich die Mühe macht, diese Zusammenhänge zu verstehen, kann das Motiv der NS-Unterstützung durch die "Oberhäupter" erkennen. Der Lohn: sie müssen mit der Familie nicht teilen. Sie sind gegen das BGB geimpft. Nazis aus Überzeugung waren sie nicht. Sie waren nazis , weil es opportun war.
http://vierprinzen.blogspot.com/
vom hofe - am Sonntag, 8. Mai 2011, 11:10 - Rubrik: Informationsfreiheit und Transparenz